hat diese Frage gestellt
Tomraid
Hallo,
also zu erst möchte ich mal sagen, dass diese Klausel unwirksam ist, denn der Teppich gehört zum Gebrauch der Mietsache und nutzt sich naja fast täglich ab <!-- s
--><!-- s
-->
Für Instandhalt des Teppichs kann er höchstens 150,- € verlangen, was ggf. angemessen ist.
Da das Haus wohl verkauft werden soll, würde ich 0,- € zahlen. (normale Abnutzung)
Als Gleichwertig bezeichnet man Teppiche, die dem Anschein nach Qualitätsmäßig des bereits verlegten Teppiches am nächsten kommt.
Ich hoffe euch etwas geholfen zu haben.
mfG