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Susanne
Nein, das sind natürlich keine Wartungsarbeiten, die der VM über die NK auf den Mieter abwälzen kann.
Der Vermieter muss die Kosten von Instandhaltungs und Instandsetzungsarbeiten tragen.
Beispiel:
Ein Fenster ist kaputt und muss repariert werden: Instandsetzungsarbeit
Die Fenster werden alle überprüft, wo's hakt wird geölt: Instandhaltungsarbeiten