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Gast
Es kommt darauf an, ob die abgerechneten Kosten umlagefähig sind. Das ist eindeutig geregelt. In Ihrem Fall hat der Vermieter im Vorjahr vielleicht vergessen, umlagefähige Kosten einzubeziehen.
Sie haben das Recht, die Unterlagen beim Vermieter (oder dessen Verwalter) einzusehen. Dann können Sie auch feststellen, ob die Kosten sich derart verändert haben.