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Jolaytango hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Folgender Fall; Wir haben 6 Jahre und einen Monat (bis 31.01.2009) in einem EFH zur Miete gewohnt.
Seit Einzug liegt ein PVC-Boden in der Küche (Einbauküche war von Anfang an vorhanden und gehörte zur Mietsache).

Im Laufe der Zeit ist durch ein Ungeschick ein Brandloch in dem Boden entstanden, welches nun beim Auszug zu Streit führt.
Meiner Aufassung nach, ist der Boden, durchschnittlicher Quallität und bereits älte als 10 Jahr, bzw. auch ohne berücksichtigung des Brandloches, durch sachgemässe Benutzung verschlissen.
Sollte der Boden noch einen Zeitwert haben, so habe ich den Vermiter gebeten, dies nachzuweisen, damit ich anteilig die Neuverlegung begleichen kann, bzw. er es mit der Kaution verrechnen kann.
Jetzt stellt er mir für den Boden (ohne einen Zeitwert nachgewisen zu haben) ca. 80 Euro in Rechnung, und zusätzlich, für den Aus- und wieder Einbau der Küchenunterschränke durch eine Firma, ca. 350 Euro (die Küche hat grad mal 6 m²).

Wie sieht die Lage aus? Ich bin der Meinung das ich weder den Boden, noch die Küchengeschichte zu begleichen habe. Natürlich ist das Brandloch fahrlässig durch mein Ungeschick enstanden, aber der Zeitwert des Bodens ist meiner Meinung nach schon lange über! Sollte das nicht so sein, kann ich doch vom Vermiter einen Nachweis über den Alten Boden verlangen (also Kaufbeleg oder ähnliches)?!

Vielen Dank für eine kurze Info!

MfG

0 Kommentare zu „Küchenboden Kosten?”

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