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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe da mal eine Frage, die mir vielleicht einer von euch beantworten kann...

Mir ist vor kurzem meine Waschmaschine ausgelaufen, leider war ich nicht versichert. Ok, mein Verschulden und ich bin auch bereit dafür zu zahlen! Es sind knapp 900 €, 200 € habe ich schon bezahlt. Jetzt bin ich am 01.07.05 ausgezogen. Der Vermieter hat von mir eine Kaution von 760 € und meinte er werde die mit dem Wasserschaden verrechnen. Auch o.k. Aber jetzt kommt`s! 900 € Wasserschaden minus die von mir bereits gezahlten 200 € ergibt einen Betrag von 700 €. Das heißt ich würde von der Kaution noch 60 € zurück bekommen. Bei der Übergabe wollte der Vermieter von mir noch eine weitere Rate von 100 € für den Wasserschaden obwohl er meinte er werde den Schaden mit der Kaution verrechnen. Ich habe mich geweigert und jetzt will er mich verklagen. Die Kaution habe ich noch nicht wieder bekommen, außerdem habe ich auch noch keine Abrechnung. Wie soll ich mich jetzt verhalten???

Ich hoffe mir kann einer helfen!

Lieben Gruß
Stichwörter: kaution + verrechnen + wasserschaden

1 Kommentar zu „Kaution verrechnen mit Wasserschaden”

Deadleaf Experte!

Hallo
Wenn du über alles Belege hast, dürfte es kein Problem sein.
Mein Rat. Verlange von ihm die Kaution zurück, wenn er dir so blöd kommt und mache weiterhin die vereinbarte Ratenzahlung (falls ihr eine gemacht habt?). Warte mal ab, was der Anwalt schreibt. Evtl. brauchst du dann leider auch einen.
Dein Vermieter scheint wohl zuviel Geld zu haben, dass er wegen 160€ (bzw. 60€) zum Anwalt rennt. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->
Da könnte man mal wieder sagen, typisch Deutsch. <!-- s :D --><!-- s :D -->

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