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Babe88 hat diese Frage gestellt
Hallo ihr lieben leute ich hoffe einer von euch kann mir helfen.
Ich Wohne nun schon seit august letzten jahr in dieser wohnung,habe im januar festgestellt das ich im kinderzimmer meiner tochter (Baby) schimmel habe, aber nicht an der fensterseite oder irgendwo in der wand sondern an der wand zum badezimmer in höhe der fußleiste(Ganze wand).
Im März habe ich auch schimmelbefall im Schlafzimmer feststellen müssen,und habe meiner Vermieterin erneut leider nur telefonisch gesagt ich habe auch nun schimmel im schlafzimmer und beim ersten mal hatte ich ihr gesagt es könne ein rohrbruch sein im badezimmer weil da das wasser in der badewanne auch nicht ablief.und es ja wohl nahe liegt das es sein könnte weil beide badseiten(kinderzimmer + Schlafzimmerwand) zum bad hin mit schimmel voll sind.

Ich habe mich dann nun umgeschaut nach einen neuen wohnung und bei der ARGE antrag auf umzug gestellt.Auch genehmigt.

Habe meiner Vermieterin dann Schriftlich per einschreiben mit rückschein eine Kündigung zu kommen lassen fristgemäß 3 monate.

wie ist es nun mit der mietkaution?darf sie sie berhalten? gibt es die möglichkeit trotz der kündigung eine mietminderung zu machen?

wäre lieb wenn mir einer helfen könnte...

Vlg...Babe

1 Kommentar zu „Kaution & Kündigung”

edy Experte! 06.04.2011 09:12

Hallo Babe88,
Kaution kann teilweise einbehalten werden,
da Nachzahlungen (NK/Heizung) möglich sind.

Mietminderung ist möglich.
Doch Vorsicht:
Wenn die Miete geringer ist,zahlt auch die
ARGE weniger.

lg
edy

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