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Fahrstuhl, Unbenutzbarkeit
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Fahrstuhl, Unbenutzbarkeit
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Fahrstuhl, Unbenutzbarkeit
Fällt der Fahrstuhl für den im 4. Obergeschoss wohnenden Mieter aus, kann die Miete um 10 % gekürzt werden. (AG Berlin Schöneberg, aus: GE 1990, S. 423)
Stichwörter:
fahrstuhl
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unbenutzbarkeit
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