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mimilicious hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. des Umgangs mit der Kaution.
Es besteht folgendes Verhältnis:
ich bin derzeit Untermieter, mein Mietbewohner ist Hauptmieter und hat einen Mietvertrag mit dem Eigentümer.
Ab nächsten Monat bin ich allerdings Hauptmieter, da er aussieht.
Auf Grund der noch nicht ersehbaren NK für das Jahr 2010, wird der Eigentümer 300€ der Kaution einbehalten. Eigentlich sollte ich dann meinen kompletten Anteil der Kaution zurück bekomen, weil ich diese für nächsten Monat entsprechend als Hauptmieter an den Eigentümer zahlen muss. Nun möchte mein Mitbewohner quasi aus Trotz, da einige Sachen nicht so gelaufen sind wie er wollte (was auch berechtigt war) von mir auch 150€ (anteilig der 300€) einbehalten. Ich bin aber der Meinung dass ich mit dem einbehalteten Betrag von 300€ seitens des Eigentümers nichts zu tun habe. Ich bin ja jederzeit greifbar wenn er Geld für die NK verlangt. Jedenfalls geht es nun darum, dass der Eigentümer nun schon mal meine 530€ der Kaution auf dem Kautionskonto lässt, was auch in meinem Sinn ist. Wenn die NK Abrechnung dann da ist soll sie separat anteilig an mich gehen und anteilig an den ehem. Mitbewohner.
Ist dies alles so korrekt mit der Kaution seitens des Eigentümer?
Dies wäre klasse!
Ich hoffe auf eine baldige Antwort.

Gruß

3 Kommentare zu „Kautionsauszahlung WG Auszug Hauptmieter”

Bladder Experte! 29.09.2010 06:09

Mich würde zuerst interessieren, wie und warum der Eigentümer/Vermieter an die Kaution eines Untermieters kommt. Es besteht doch gar kein Vertragsverhältnis zwischen den beiden.

Diese Kaution hätte der Hauptmieter erhalten müssen, denn nur er hat einen Vertrag mit dem Untermieter. Natürlich nur, wenn eine Kaution im Untermietvertrag vereinbart wurde.

Demzufolge ist auch das Einbehalten eines Teils der Kaution durch den Hauptmieter nur dann gerechtfertigt, wenn die Kaution des Untermieters durch den Hauptmieter verwaltet würde.

mimilicious 29.09.2010 16:58

Hallo Bladder!

Der Et. verwaltet das Kautionskonto und ich als derzeitiger noch Untermieter bin damit einverstanden, dass er das einbehält. Insbesondere weil ab Okt. ein Vertragsverhältnis besteht und es einfacher ist das Geld zu "behalten" als es von einem Konto zum anderen Wechselt.
Letztlich wird das Kautionskonto dann nicht komplett neu angelegt, sondern nur die Zinsen und der eine Teil der Hauptmieterin (ohne NK) aufgezahlt und für mich dann weitergeführt.
Ich habe gehört, dass wenn zwischen Untermieter und Hauptmieter ein Schriftstück besteht, wo ausdrücklich die Zahlung einer Kaution erwähnt wird, der Et. problemlos so vorgehen kann???
Daher noch mal die Absicherung.

Dass heißt doch dann, dadurch das die Kaution eigentlich durch den Et. verwaltet wird und nicht vom Hauptmieter selber, würde die Einbehaltung seitens des Et. doch problemlos funktionieren??

Bladder Experte! 30.09.2010 11:06

Ich denke, dass ich mich einfach am Mietrecht orientiert habe.

Was Sie selbst nun für zusätzliche Absprachen machen, kann ich nicht beurteilen.

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