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NikitaM hat diese Frage gestellt
Hallo! Folgende Situation: ich bin in Mai 2016 umgezogen. Der Übergabeprotokoll ist in Ordnung, keine Mängel. Und doch hat die Vermieterin eine bestimmte Summe von Kaution abgezogen, angeblich für irgendwelche kleine Reparatur, die übrigens immer noch nicht gemacht wurde.
Am 27.06.2017 ist Betriebskostenabrechnung eingegangen. Am 12.07.2017 haben alle Mieter bekommen, auch Rückzahlungen.
Auf meine Fragen "warum weshalb wann" reagiert die Exvermieterin nicht. Immer noch nicht.
Kann ich sie anmahnen? Danke.

8 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung nach dem Umzug”

forsetis Experte! 10.08.2017 11:58

Wenn Sie auch die Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten haben, dann muss die Vermieterin schon lange die Kaution abgerechnet haben. Sie darf mit der Aufrechnung nur längstens 6 Monate nach dem Auszug warten.

NikitaM 10.08.2017 12:06

Kaution hab ich nach zwei Monaten nach dem Umzug bekommen.

forsetis Experte! 10.08.2017 13:13

Dann muss sie mit dem Rest auch rausrücken, ist doch wohl klar.

NikitaM 10.08.2017 13:19

Will sie aber nicht, wie es ausschaut. Wie kann ich auf sie Druck machen?

forsetis Experte! 10.08.2017 15:38

Zum Gericht gehen und dort einen Mahnbescheid beantragen.

NikitaM 11.08.2017 08:55

So steht in meinem Miet-Vertrag:
Betriebskosten-Vorauszahlungen
Sind Vorauszahlungen vereinbart, so werden über sie jährlich einmal durch den Verwalter oder Vermieter abgerechnet.
Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald die Abrechnungsunterlagen dem Vermieter vorliegen. Der Mieter ist berechtigt, in angemessener Zeit nach Zugang der Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter oder der von ihm bestimmten Stelle einzusehen. Eine etwaige Differenz aufgrund der Abrechnung zugunsten des Vermieters (des Mieters) hat der Mieter (Vermieter) innerhalb von einem Monat nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter (den Mieter) zu zahlen. Im Falle des Auszugs eines Mieters während einer Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung der Kosten soweit möglich nach Verbrauch, im Übrigen nach dem Verhältnis der Mietzeit während der Abrechnungsperiode.


NikitaM 30.08.2017 08:23

Der Mieter hat endlich die Abrechnung bekommen. Aber die Rückzahlung weigert der Vermieter zu zahlen, hat ganze Liste (aus 5 Punkten) geschrieben, was zu machen ist. Die Summen sind reine Fantasie des Vermieters, denn keine Rechnungen sind beigelegt. Das Guthaben hat er abgezogen, nun fordert er den Rest.
Zur Errinerung: der Mieter ist vor über einem Jahr umgezogen. Der Übergabeprotokoll ist ohne Fehler, keine Bemerkungen.
Kann der Mieter sie wegen Betrug anzeigen? Oder Anwalt?

NikitaM 30.08.2017 08:47

Wegen einem Punkt dieser Liste hat der Vermieter einen Teil von der Kaution abgezogen, die Summe ist auch pure Fantasie, nur Luftblasen, keine Belege. Das war vor einem Jahr. Was der Vermieter für dieses Geld machen wollte, ist laut dem Nachmieter immer noch nicht gemacht.

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