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hexe73 hat diese Frage gestellt
in unseren nebenkosten ist ein heizugsablesegerät zu miete aufgeführt. für sage und schreibe 466 euro!!!!! mein vermieter hat selbst die heizung bei uns abgelesen und hatt aber nur eine taschenlampe und ein zettel und stift dabei. ist das rechtens????
Stichwörter: nebenkosten

2 Kommentare zu „heizugsablesegerät miete”

AMAyer Experte! 06.04.2009 11:44

Wie Sie schon selber zweifeln mit 3 Fragezeichen!

Nein das ist natürlich nicht in Ordnung und ja -Ihr VM betrügt Sie!

AM

Feffek Experte! 06.04.2009 12:59

hallo hexe73,

ob dein Vermieter dich betrügt oder nicht, sei erstmal dahin gestellt.

Fakt ist folgendes gemäß (vgl. http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html):

§ 2 BetrKV Auffstellung der Betriebskosten Abs. 4

die Kosten a)

des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung

oder b)
des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums

oder c)
der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a

oder d)
der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz;

Sofern ich Dich recht verstehen, spricht du 2 Kostenpunkte an, unzwar..

?Kosten für die Anmietung von Messgeräten (Zähler etc.)
?Kosten für die Verbrauchserfassung

Beides wäre auf auf den Mieter umlegbar gemäß rechtlicher Grundlage aus dem BetrKV, sofern ein einsprechender Verweis in deinem Mietvertrag (z.B. Heizkosten etc) vorhanden ist. Generell gilt, dass die Kosten für die Verbrauchserfassung und für die Anmietung getrennt zu betrachten sind. Wenn euer Vermieter die Verbrauchsablesung mit euch zusammen macht und Ihr in eurer Nebenkostenabrechnung das nicht in Rechnung gestellt bekommt, macht der Vermieter das zu euren Gunsten (kostenersparnis).

Nimm am besten deinen Mietvertrag und deine Nebenkostenabrechnung und lasse dies vom örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt prüfen. Deine mietvertraglichen Verienbarungen sind ausschlaggebend für die Umlage solcher Kosten!

Gruß
Feffek

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