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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,


ich habe folgende Frage:

Jemand ist Untermieter in einer WG. Im Vertrag steht, dass der Untermieter bis zum 3. Werktag eines Monates für Ende des übernächsten Monates kündigen kann, er aber außerdem 3 Nachmieter vorschlagen muss, die seinen Platz einnehmen. Die Mietdauer des Untermieters ist für unbestimmte Zeit. Ist diese Klausel rechtmäßig oder habe ich als Untermieter generell 3 Monate Kündigungsfrist ohne einen Nachmieter zu suchen?


Kann jemand helfen?

Ich habe eine Kündigung zum 31.05.06 übergeben, kann ich diese widerrufen und eine Neue zum 30.04.06 aufsetzen?

Grundlage ist dieser Vertrag §7 -> http://www.vertrag.de/dokumente/mietrecht/untermietervertrag.pdf[/url:1f434]


Und außerdem steht im Vertrag, dass die Kaution erst nach 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück gegeben wird. Ist dies gültig?


Danke
Stichwörter: kündigung + untermietvertrag

2 Kommentare zu „Kündigung Untermietvertrag!”

Christoph_A. Experte!

Jemand ist Untermieter in einer WG. Im Vertrag steht, dass der Untermieter bis zum 3. Werktag eines Monates für Ende des übernächsten Monates kündigen kann, er aber außerdem 3 Nachmieter vorschlagen muss, die seinen Platz einnehmen. [/i:a7603]

Zumindest der letzte Teil ist unwirksam. Der § 7 in diesem Vertrag ist Quatsch. Wie soll jemand vorzeitig ausziehen, wenn er die gesetzliche Frist einhalten soll. Ein vorzeitiger Auszug verkürzt doch gerade die Frist. Da hat einer den Vertrag geschrieben, der keine Ahnung hat.

Zumal der Vertrag auch etliche Rechtschreibfehler aufweist.

Bis zum 3.Februar 06 ist der Vertrag zum 30. April kündbar. Bei einer fristgerechten Kündigung muß kein Nachmieter gestellt werden. Dies gilt nur dann, wenn jemand vor Ablauf des Vertrages raus will.

Ich habe eine Kündigung zum 31.05.06 übergeben, kann ich diese widerrufen und eine Neue zum 30.04.06 aufsetzen? [/i:a7603]

Ja. Der 30.04 wäre noch fristgerecht.

Und außerdem steht im Vertrag, dass die Kaution erst nach 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück gegeben wird. Ist dies gültig? [/i:a7603]

Ja. Der VM kann sich bis zu sechs Monate Zeit lassen. In besonderen Fällen sogar noch länger.

tenant61 Experte!

hm, den vertrag möchte ich mal als etwas "schlicht" bezeichnen. so ganz dumm ist er nicht aber, naja, schon reichlich außergewöhnlich. bei den vermeintlichen rechtschreibfehlern dürfte es sich wohl um fehler der ocr-software beim scannen handeln. ich musste schon schmunzeln, dass da eine "mietsuche" vermietet wird.
aber zu deinen fragen:
der vertrag sieht eine ganz normale 3-monatige kündigungsfrist vor. demnach kannst du die kündigung zum 31.05. problemlos durch eine zum 30.04. ersetzen. andersrum ginge es nicht, aber sorum ist´s kein problem.
einen nachmieter musst du nicht stellen. die nachmietergestellung sieht der vertrag nur für vorzeitige entlassung aus dem vertragsverhältnis vor, die willst du aber ja gar nicht.
die klausel zur kaution dürfte m.e. unwirksam sein. zwar ist richtig, dass der vermieter sich bis zu 6 monaten zeit lassen kann, der vertrag sieht aber vor, dass die kaution dann erst fällig wird. das ist ein unterschied. denn wenn schon vor ablauf von 6 monaten feststeht, dass keine forderungen gegen den mieter bestehen und auch nicht mehr anfallen, dann wird auch die rückzahlung früher fällig; ein verzögern der rückzahlung wäre dann unzulässig. die unwirksamkeit der klausel (falls meine auffassung denn zutrifft) wird dir aber nicht weiterhelfen, denn in diesem fall greifen die gesetzlichen bestimmungen und da gelten eben auch besagte 6 monate; der vermieter muss im streitfall nur behaupten, dass er noch nicht absehen kann, welche schäden zu deinen lasten gehen und schon wäre er aus dem schneider. bringt also nix. gewöhn dich mal an den gedanken, 6 monate auf die kaution warten zu müssen.

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