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Gast
Hallo,
mein Vater ist im Dez. verstorben. Mietvertrag ist von 1968 mit 8 wöchiger Kündigungsfrist.
Bei anderen Mietern habe ich gehört, daß in diesem Sonderfall die Wohnung innerhalb von 4 wochen übergeben werden kann.
Wie ist die rechtslage