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conan_zarco hat diese Frage gestellt
hallo, ich brauche mal dringend einen rat.
mein alter vermieter (wir sind ausgezogen am 1.12.07) hat mir am 23.12.07 eine nebenkostenabrechnung zukommen lassen von 2006.ich soll allerdings über 500 euro nachzahlen.
wir hatten aber die vereinbarung getroffen das wir xxxeuro nebenkosten auf die konten seiner kinder monatlich zahlen und keine abrechnung bekommen. wenn wir zuviel gezahlt haben wäre es halt pesch und wenn zu wenig dann wäre es halt sein problem.
er war zu der zeit auch verwalter des ganzen hauses.
dies klang in meinen augen fair da wir bei besichtigungen anderer wohnungen einen höheren nebenkostensatz zahlen sollten.
Im Jahr 2006 bekamen wir für 2005 auch keine abrechnung und alles lief wie gewohnt.
doch jetzt auf einmal (ich denke weil wir kurzfristig ausgezogen sind) bekommen wir am 23.12.07 eine abrechnung für 2006 in die hand gedrücktmit der begründung die hausverwaltung habe so lange gebraucht.
Ich muß dazu sagen alle vereinbarungen mit dem vermieter waren mündlich, es gibt auch keinen schriftlichen mietvertrag.
heute rief er mich an ob ich vergessen hätte den betrag zu überweisen. ich sagte ihm nochmals das wir nicht bereit sind zu zahlen und berief mich auf die vereinbarung. daraufhin wurde er böse sagte ich wolle ihn linken und er wüsste ja dann jetzt was er zu tun hätte.(ich denke mal anwalt)

ach so... die mieter die über uns gewohnt haben, haben seit 13 jahren keine abrechnung bekommensollen aber jetzt auch mehrere 100 euro nachzahlen.

vielen dank für die Hilfe
Stichwörter: nachzahlung + nebenkosten

1 Kommentar zu „Nebenkosten Nachzahlung Mündliche verträge”

Susanne Experte!

Auch der Vermieter muss sich an die mündlichen Vereinbarungen halten. Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, kann er so viele Abrechnungen machen, wie er will, er kann keine Nachzahlung durchsetzen.
Ggf. sollte man den VM darauf hinweisen, dass er durchaus Ärger bekommen wird, da ja die NK-Pauschalen auf die Konten seiner Kinder (???) überwiesen wurden.

Ansonsten: Er muss Euch das Gegenteil beweisen. Das dürfte schwer sein, wenn auch die Nachbarn eine Pauschale bezahlen und nie abgerechnet wurden. (die Aussage vielleicht schon mal schriftlich einholen)

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