Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
glueck2008 hat diese Frage gestellt
Hallo,

kurze Erläuterung zur aktuellen Situation:

Wir haben Anfang Dezember einen Mietvertrag für ein Haus zum 01.03.2008 unterschrieben, das wir auch, wenn auch nur kurz, natürlich vorher besichtigt hatten. Nun waren wir gestern erneut im Haus zu einer Besichtigung mit einem Verwandten, der Elektriker ist, und haben dann festgestellt, das die Stromleitungen in einer Art und Weise verlegt sind (außen auf den Wänden) wie sie heutzutage nicht mehr erlaubt ist. Außerdem hat anscheinend der Vormieter die Telefonleitung vor der Übergabestelle beschädigt und ist nicht mehr intakt. Als wir dann gestern vor Ort waren, hat uns auch der gesamte Eindruck des Objektes ziemlich schockiert (Außenanlage, Küche, wackeliges Treppengeländer im Haus, auch irgendwie alles ziemlich bäh und versifft). Gekoppelt mit dem Verhalten des Vermieters, der sich überhaupt nicht bereit erklärt auch nur kleine Gefallen bzw. die Telefonleitung reparieren zu lassen, sind wir inzwischen von allem so enttäuscht und können uns auf gar keinen Fall vorstellen dort zu wohnen.

Gibt es eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag ohne Zahlungsverpflichtung raus zu kommen?

Können wir dem Vermieter evtl. einen Strick daraus drehen, dass die Telefonleitung zerstört ist, müssen wir es hinnehmen, dass die Elektrik stümperhaft verlegt ist und können wir das in Bezug setzen zu unserem Mietvertrag, in dem es heißt:

"Für den Fall, dass die Mieträume nicht rechtzeitig bezugsfertig oder durch den Vermieter nicht rechtzeitig geräumt werden, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Mieters, sich in einem solchen Fall von dem Vertrag zu lösen, bleibt unberührt."

Wie kann man den letzten Satz verstehen?
Was bedeutet eigentlich "bezugsfertig"? Ist das Fehlen einer funktionierenden Telefonleitung ein Mangel, das das Objekt dadurch nicht bezugsfertig ist?

Der Vermieter sieht es nicht ein, vor unserem Einzug einen Telekomtechniker kommen zu lassen, der sich die Sache anschaut. Er will es drauf ankommen lassen, wenn ein Techniker bei unserem Einzug vorbeikommt und ja eigentlich nur unseren Anschluss freischalten soll.

Wir haben einfach nicht die Nerven mit diesem sturen und igoranten Menschen ein dauerhaftes Mietverhältnis einzugehen, da es jetzt schon zu massiven Problemen kommt.

Hat jemand irgendwelche Tipps und Tricks wie wir möglischst schnell und elegant (ohne Zahlungen!!) aus diesem Vertrag rauskommen.

Wir bitten um zügige und kompetente Antworten.
Vielen Dank!!

2 Kommentare zu „Kommen wir vorzeitig VOR dem Einzug aus dem Mietvertrag raus?”

Ghostraider Experte!

Ich denke einfach das da nicht viel zu machen ist.
"Gemietet wie gesehen".
Die Telefonleitung kann, muss aber nicht auf die Rechnung des Vermieters gehen. Es kann sein das wenn Sie den Anschluss anmelden und es kommt keine Verbindung zustande, die Tel Firma den Schaden behebt und eine neue Leitung legt.
Anders ist es wenn der Telefonanschluss mit vermietet wurde, dann hat der Vermieter Reparaturverpflichtung, wenn keine Kleinreparaturklausel besteht.
Die Elektrischen Leitungen, da wäre wahrscheinlich der Vermieter langsam in der Pflicht diese zu erneuern.

Direkte und sichere Auskunft kann Ihnen in der ganzen Angelegenheit nur ein Rechtsanwalt für Mietrecht geben.
Hier ist es nur ein Laienforum und mit den Auskünften kommt man zwar einen Schritt weiter das man nicht mehr so Mutlos dasteht, aber es kann teilweise nichts Gerichtsfestes abgeben.
Ansonsten gilt auch hier die drei monatige Kündigungsfrist, außer die Leitungen sind so marode das ein Einzug nicht möglich ist da der Vermieter keine vertraglich zugesicherte Wohnung übergeben hat.

Da sollte aber besser ein Anwalt ein Wort mitreden.

Gruß
ghost

MichaRecht Experte!

Hallo Glueck2008,
ich kann mich grundsätzlich nur Ghostraider anschließen. Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist ja im Vorfeld so kaputt, das nur ein Anwalt helfen kann.
Dies ist ein Laienforum und keine Rechtsberatung Zitat „um zügige und kompetente Antworten“ zufinden.
Ist denn die Hausübergabe bereits erfolgt?
MfG
MichaRecht

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.