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Gast
Hi - Das ist ja lustig,
Hmm ich hatte mal gelesen, dass, wenn man ein wichtiges persönliches Anliegen hat, dass man dann ein Recht auf die Erlaubnis hat.
(Ob meins nun so ein wichtiges Anligen ist - war ja die andere Frage)
Aber beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder wenn einer Auszieht und man die Wohnung nicht allein halten kann...
Wohngeld werde ich nicht bekommen, da ich ziemlich gut verdiene. Und das Studium ja nicht an einer staatlichen UNI ist, sonder auf dem IHK Campus...Also vom eigenen Geld bezahlt.
Hmmm ich schaue nochmal.
Vielen Dank für Deine Mühe
Lg
Elli-Pirelli