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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

vor einem Monat habe ich eine Wohnung neu angemietet, der Vermieter
war sehr freundlich, das Haus ( alte Villa ) machte einen netten Eindruck..allerdings hatte ich Tomaten auf den Augen und Petersilie in den Ohren . Der Mietvertrag weist die Wohnung mit ca. 50 qm aus, habs jetzt nachgemessen, es sind 33 qm. Was ich bei der Besichtigung zusätzlich nicht bemerkte war, dass ausser mir da nur Drogis wohnen, die als zweites Hobby das Hören von extrem lauter Musik haben. Noch am Tag des Einzuges habe ich die Wohnung wieder gekündigt ( persönliche Zustellung bei der Ehefrau des Vermieters, die mir den Zugang schriftlich bestätigt hat ). Eine darüber hinaus gewünschte schriftliche Bestätigung der Kündigung hab ich noch nicht bekommen. Jetzt steht die Zahlung der zweiten Miete für November an. Kaution ist leider schon überwiesen.Meine Frage: Wie gehe ich mit der Zahlung der zweiten Miete um ? Die Miete enthält ja einen Betriebskostenanteil, der auf einer viel zu großen Wohnung fusst. Soll ich den Betriebskostenanteil erstmal komplett einbehalten oder auf die Abrechnung warten ? Wie soll ich mich jetzt generell verhalten Bin ja ganz schön reingefallen...... Vielen Dank für euren Rat im voraus ! Grüße aus der Lüneburger Heide vom Heidjer
Stichwörter: qmangabe + drogenundundund + falsch + lärm

1 Kommentar zu „qm-Angabe falsch, Lärm, Drogen...und..und...und”

FischkoppStuttgart Experte!

Ihr vorgehen ist nicht ganz an der Rechtsgrundlage.

Erstmal müssen sie dem VM eine Arglistige täuschung nachweisen.
Nur dann ist eine Fristlose kündigung möglich.

Nebenkosten:
Anfechten. aber erstmal bezahlen, bzw entsprechend kürzen.

Wenden sie sich an Fachliche Hilfe. Es geht um Ihr Geld. ggf können sie auch alle Mieten kürzen.

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