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kakel100 hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Wohnung am 4.1.2008 gemietet von einem Maklerbüro und einen Vertrag gemacht wo steht renoviert übergeben.Doch schon nach ein paar Tagen habe ich erhebliche Mängel festgestellt.z.B.herd und Dunstabzugshaube ist defekt Wasserehahn gibt im Bad kein warm Wasser und an Wand und Boden löst sich der Belag.Der Vermieter weigert sich die Mängel zu übernehmen und dias Maklerbüro ist nicht zu sprechen.Ich habe Kontakt mit den Vermieter aufgenommen und ihn mit geteilt.das ich diese Objekt nicht meht mieten möcht wenn er diese nicht repariert.ER lehnt es aber ab.Ich möchte von diesen Vertrag zurück treten ist dieses möglich?Wer weiss ob ich dieses machen kann und wie.grüsse kakel100
Stichwörter: alles nicht o.k.

1 Kommentar zu „Mietvertrag”

Susanne Experte!

Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten, der muss fristgerecht gekündigt werden. Grund für eine fristlose Kündigung sind die Mängel nicht.

Du solltest die Mängel schriftlich dem VM mitteilen und eine Frist zur Behebung setzen. Wenn sich nichts tut, kannst Du die Miete mindern, das sollte aber nur über einen Fachanwalt machen.

Übrigens stehen die von Dir beschriebenen Mängel und die Vereinbarung im Mietvertrag renoviert übergeben in keinem Zusammenhang. Auch die Maklerin ist für die Mängel nicht Ansprechpartner, sie führt lediglich Mieter und Vermieter zusammen.

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