Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
boomer hat diese Frage gestellt
Guten Abend zusammen.

Ich habe da folgende Frage. Wir haben eine neue Mieterin bekommen, welche warum auch immer, seit geraumer Zeit die Reinigung des Treppenhauses übernimmt. Des weiteren ist Sie neuerdings dafür zuständig die Mülltonnen raus zu bringen. Als dann die Nebenkostenabrechnung kam, traf mich doch so leicht er Schlag. Wir sollen für diese Dienstleistung monatlich 30€ bezahlen.

Zu den Fakten: Der Mietvertrag besagt ganz klar, dass die Reinigung des Treppenhauses durch die Mieter in einem angemessenen Zeitabstand gereinigt werden muss. Des weiteren besagt die Hausordnung genau das gleiche. Abschließend steht auch noch im Mietvertrag, dass jede Änderung der Schriftform bedarf, was im übrigen ja klar ist.

Meine Frage ist nun. Kann ich die Zahlung der zusätzlichen 30€ ab Sofort einstellen bzw. eine Rückerstattung verlangen? Und kennt zufällig jemand dazu dassende Urteile bzw. Quellen wo ich diese entnehmen kann? Ich möchte nur sehr ungern unvorbereitet in ein Gespräch mit meinem Vermieter eingehen geschweige denn mit den falschen rechtlichen Aussagen.

Vielen dank im Voraus
boomer
Stichwörter: nebenkosten + flur + reiniung + mieter + treppenhaus

0 Kommentare zu „Reinigung des Treppenhauses”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.