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Compton hat diese Frage gestellt
Hi Leute,
da ich von meinem Vermieter eine Kündigung für Eigenbedarf erhalten habe, wollte ich mal fragen was der Vermieter dann für Pflichten für den Mieter hat. z.B. muss er mir Wohnungsvorschläge machen und was hat er sonst noch für Pflichten oder ist der Vermieter nach der schriftlichen Kündigung fein raus und muss für mich nix machen??
Danke schonmal im vorraus
lG

6 Kommentare zu „Welche Pflichten hat der Vermieter, wenn er den Mieter für Eigenbedarf kündigt?”

forsetis Experte! 09.05.2014 17:34

Wenn das Kündigungsschreiben keine Fehler enthält, der Eigenbedarf korrekt bezeichnet ist, also für wen die Wohnung benötigt wird, hat der Vermieter keine weiteren Verpflichtungen zu erfüllen. Ist er im Besitz mehrerer Wohnungen und davon wäre eine frei, müsste er sie dir anbieten.

Compton 09.05.2014 18:16

Mein Vermieter wohnt über mir in einer etwas größeren Wohnung im selben Haus die er jetzt vermieten will, weil er da mehr Miete nehmen kann und will dafür in meine jetzige Wohnung einziehen, deshalb habe ich von ihm die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen.... Ist das Rechtens? Denn er vermietet seine jetzige Wohnung an fremde Leute. Also an keine Verwandtschaft.

forsetis Experte! 10.05.2014 09:47

Und an dieser Stelle ist das Ende eines Forums erreicht. Rechtsberatung gibt es bei Anwälten und Mietervereinen, in Foren gibt es kostenlose Tipps und Ratschläge.

JaninaRabold aktiver Benutzer 16.05.2014 10:21

Hallo,
ich mache grad eine Ausbildung zur Immo-Kauffrau. Mein jetziger Stad ist: Der Vermieter darf dir nicht kündigen. Du kannst mir die kündigung gerne mal per Mail zukommen lassen. Ich schau sie mir dann mal an. Janina.rabold@yahoo.de
MfG

Aralis aktiver Benutzer 16.05.2014 11:55

@Janina Rabold
Der Vermieter darf dir nicht kündigen[/]

Diese Antwort ist falsch.

Sie sollten in Ihren Aussagen etwas sorgfältiger umgehen. Der Fragesteller hat die Gründe dafür garnicht genannt und trotzdem sagen Sie: falsch.
Das ist unseriös.

Desweiteren sollten Sie nicht Ihre Mailadresse so zur Schau stellen.
Lesen Sie den Beitrag von @Forsetis, in welchen er darauf hinweißt, das Rechtsberatung professionellen Juristen vorbehalten bleibt.

JaninaRabold aktiver Benutzer 19.05.2014 10:33

Aralis
Der Fragesteller hat die Gründe dafür gar nicht genannt...
Doch hat er. Am 09.05.2014 18:16 Uhr.

Und wie schon erwähnt, mache ich eine Ausbildung... Das ich Anwältin bin habe ich schließlich nie Behauptet.
Ich schrieb lediglich, dass ich mir die Kündigung anschauen kann. Die diskutiere ich nicht im Forum aus.
Ich finde deine Aussagen sehr unseriös ;-)
MfG Janina

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