Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Konrad hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe das Gefühl, dass die Nebenkostenabrechnung unserer Vermieter nicht mit rechten Dingen zu geht. Ich habe jetzt, kurz vor meinem Auszug die 4. bekommen inerhalb von 2 Jahren. Die erste für den Zeitraum 30.11.06 - 30.11.07, die zweite für 01.12.07 - 30.06.08, die dritte für 01.12.07 - 30.11.08 und die vierte für 01.12.08 - 31.07.09.

Überall wurden jährliche Kosten wie z. B. Grundsteuer und Versicherung abgerechnet.

Da nur ein Wasserzähler im ganzen Haus existiert wird pro Kopf abgerechnet.

Der Knaller: Strohm, Wasser und Heizung der ausgezogenen Mitbewohnerin wurde auf den Rest der WG Bewohner verteilt. Vertraglich ist aber für jeden einzelnen eine konstante Miete festgelegt worden, unabhängig von der Anzahl der Bewohner. D. h. wir finanzieren eine nichtvorhandene Mitbewohnerin mit.

Alles ein bisschen wirr.

Zum Abschluss möchten sie mir eine Nachzahlung aufbrummen von 77,34 für das letzte halbe Jahr und Kosten in Höhe von 90,00 für die Grundreinigung der Wohnung. Strange.

Meine Frage generell: Wie verhalte ich mich am besten?

Ich habe vor die Vermieter auf die nicht nachvollziehbare Abrechnung anzusprechen. Die Grundreinigungskosten werde ich nicht bezahlen, ich werde die Wohnung so verlassen wie ich sie vorgefunden habe.

0 Kommentare zu „Wie oft kann der Vermieter Nebenkostennachzahlung verlangen?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.