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violaw130169 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Wir haben hier folgendes Problem. Wir wohnen seit gut 2 Jahren zur Miete, währenddessen gab es immer wieder Heizungsausfälle. Diese ist uralt und wird immer nur mit Billig-Materialien und -Arbeitskräften irgendwie wieder zum Laufen gebracht (gilt genauso für alle anderen anfallenden Mängel im Haus).
Seit dem 02.12. hatten wir bereits 5 Heizungsausfälle: 3x wollte der Heizungsbrenner nicht mehr, 2x war kein Öl mehr in den Tanks. Seit dem 27.01. sitzen wir komplett ohne Heizung, da das Öl alle ist. Laut Aussage der zuständigen Hausverwaltung wäre kein Geld auf dem Konto und sie würden deshalb nichts bestellen. Zur Info: Es hängen insgesamt 3 Häuser mit 3 Mietparteien und 11 Wohnungseigentümern an der Heizanlage, die unserem Vermieter gehört. Die Eigentümer haben monatliche Heizkosten auf ein Konto zu zahlen, die Mieter zahlen normale Heizkosten über die Miete an den Vermieter. Nun haben wohl einige Eigentümer wegen der ständigen Heizungsausfälle ihre Zahlungen gestrichen und darauf beruft sich jetzt die Hausverwaltung, dass deswegen kein Öl bestellt wird.
Der Vermieter - oft und momentan im Ausland - sagte uns Mietern gegenüber, dass die Hausverwaltung für solche Notfälle eine Geld-Einzugsermächtigung hätte. Dennoch tut sich nichts. Wir sitzen jetzt den 4. Tag ohne Heizung (nur provisorisch mit Heizlüftern, die natürlich während unserer Arbeitszeit/Abwesenheit nicht laufen können). Die Raumtemperatur liegt tagsüber bei 16 Grad und im Kinderzimmer bei 14,5 Grad (da Hausaußenseite).
Wir haben vor, unserem Vermieter erst einmal eine schriftliche Mängelanzeige zukommen zu lassen, mit der Info, dass wir die übernächste Miete entsprechend kürzen werden (prozentual auf die angefallenen Tage ohne Heizung berechnet).
Meine Frage ist: Wieviel Mietminderung kann man in einem solchen Fall vornehmen? Wir sind da sehr verunsichert, da im Internet unterschiedliche Daten stehen und der Vermieter deshalb wiederum evtl. rechtliche Schritte einleiten könnte ...
Wie ist die Sachlage? Hat jemand von euch schon solche Erfahrungen gemacht und kann uns da einen Tipp geben? Kann man auch eine sofortige Mietminderung beanspruchen oder sollte auf jeden Fall zuerst eine schriftliche Info an den Vermieter gehen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen! :-)
Gruß, Vio

1 Kommentar zu „Mietminderung wegen Heizungsausfall”

Susanne Experte!

Mietminderung sollte nur mit einem Fachanwalt durchgeführt werden. Da Dich in der Rechtsfolge kein Verschulden trifft, müsste der VM diese Kosten dann auch tragen. Da das Problem lt. Deiner Ausführung eher weitreichend und nicht kurzfristig lösbar ist, ist eine anwaltliche Beratung ebenso wichtig.
Es wird ja von der Minderung nicht wärmer bzw. ohne Geld wird kein Öl gekauft und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann das kompliziert werden.

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