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NadineKS hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, ich habe ein kleines Anliegen.
Mein Vermieter unterstellt mir und meinem Lebensgefährten, das es mehrere klagen über uns gab, das es sehr stark aus unserer Wohnung riecht. Mein Lebensgefährter und ich haben daraufhin mehrere Nachbarn persönlich darauf angesprochen, sowie meine Schwägerin, die sehr empfindlich gegenüber Gerüche reagiert, die belästigend sein könnten, sogut wie jeden Tag bei uns ist und nichts davon mitbekommen. Es handelt sich um eine einzige Nachbarin, die sich über uns beklagt, da sie ein persönliches Problem mit mir hat, da sie sich vor einem Jahr bei unserem Einzug in die Wohnung einfach "selbst eingeladen" hat und in meine Wohnung spazieren wollte. Ich hatte sie aber nicht herein gebeten und habe sie daraufhin darauf aufmerksam gemacht, das sie bitte aus meiner Wohnung soll. Als ich dann die Türe schließen wollte, stellte sie ihren Fuß zwischen meine Türe, sodass ich sie nicht schließen konnte. Da die Dame schon älter ist und ich sie nicht verletzen wollte, indem ich zu grob mit ihr umgehe, bat ich sie ihren Fuß dort wegzunehmen, was sie nicht tat, daraufhin schob ich ihren, mit meinem Fuß raus und Schloß die Tür. Seitdem versucht sie alles, uns aus der Wohnung heraus zu bekommen.

Das was sie sich jetzt geleistet hat ist, das sie sich über sehr starke Geruchsbelästigung beim Vermieter über uns beschwerte, der daraufhin einen Termin mit uns vereinbarte zur Wohnungsbegehung.

Den nahmen wir nicht war, da wir uns ungerecht behandelt fühlten und uns rechtlichen bestand holen wollten.

Wie auch immer.. Wir haben bisher nicht geschafft... :/

und nun schrieb der Vermieter eine Email, in der er uns Zeit bis zum 4.9.15 gegeben hat, einen neuen Termin vorzuschlagen, damit er sich wegen der Geruchsbelästigung vom Gegenteil überzeugen zu können. Und drohte im nächsten Satz dann, falls wir keinen neuen Termin vereinbaren sollten, würde er zwischen dem 7.9.und dem 11.9.15 mit ordnungsamt und Polizei zu uns kommen und die Wohnung öffnen lassen, um sein Eigentum zu schützen..

ich habe die Email jetzt eben gerade (10.9.) erst gelesen. Die Frist ist also abgelaufen, aber bisher war weder der Vermieter, ordnungsamt oder Polizei vor der Tür, um diese öffnen zu lassen.

Meine Frage ist nun, ob er so einen wichtigen Termin via Mail senden darf?

So ein Termin müsste doch eigentlich via Einschreiben Gesendet oder eigenhändig übergeben werden oder sehe ich das falsch?

Ich meine, der Vermieter kann doch nicht davon ausgehen, daß jeder jeden Tag in seine Mails guckt..

ich brauche unbedingt hilfe, da ich noch nicht einmal weiß, was ich dem schreiben soll.. :(

ich würde mich über eine Antwort so freuen..

Liebe Grüße Katharina

2 Kommentare zu „Dringend!Vermieter droht mit Öffnung der Whg wg. angebl. Geruchsbelästigung.ankündigung kam per Mail, rechtskräftig oder nicht? ”

forsetis Experte! 10.09.2015 09:07

Ich antworte nur auf die Überschrift, den ganzen anderen Text tue ich mir nicht an. Der ist was für einen Beichtvater, RTL2 oder die Lieblingsfrisörin.
Kein Vermieter hat das Recht, sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen aufgrund eines Verdachtes oder einer Verleumdung einer anderen Mieterin. Ein Vermieter hat aber das Recht sich nach vorheriger schriftlicher Anmeldung vom Zustand der Wohnung zu überzeugen. Weiteres dazu hier: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=127

Ankündigungen des Besuchs per Mail, SMS oder anderem Schnickschnack muss nicht Folge geleistet werden, hier ist immer noch der gute alte Brief das einzige Kommunikationsmittel.

Banane Profi 25.09.2015 19:47

Ein Vermieter begeht Hausfriedensbruch, wenn er sich unerlaubt Zutritt zu Deiner Wohnung verschafft. Um des Friedens Willen
würde ich ihm an Deiner Stelle einen Termin zur Besichtigung geben, und alle Vorwürfe könnten geklärt werden.

Es sei denn, Du hast tatsächlich so viel Dreck in der Bude, daß es nach außen stinkt.

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