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mone78 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir haben unsere Wohnung zum 30.04.2008 gekündigt und wissen nicht so recht, was jetzt renoviert werden muß und was nicht. Laut den neuen Urteilen muß ja bei starren Fristen nicht mehr renoviert werden. Diese starren Fristen sind auch in unserem Mietvertrag mit drin. Der Vermieter widerum sagt, daß renoviert werden muß, bzw. unsere Tapeten und der Laminat entfernt werden müssen, da diese mieterseitige Einrichtungen seien. Auch sollen wir kleinere Lackabplatzer an den Türzargen ausbessern, die durch unsere Kinder verursacht wurden.
Das Übergabeprotokoll habe ich nicht unterschrieben, obwohl der Vermieter Druck macht.
Ich habe schon beim Verbraucherschutz angerufen. Diese meinen, daß ich die Türzargen nicht streichen muß, da das normale Abnutzung durch die Kinder ist und die Tapeten muß ich wohl auch nicht abziehen.
Trotz allem hat mir der Vermieter doch ein bißchen Angst gemacht. Es würde auch vermieterfreundliche Urteile geben und er hätte schon etliche Klagen gewonnen.
Ich persönlich habe wenig Lust auf einen Gerichtstermin und habe auch Bammel, daß ich evtl. vor Gericht verlieren könnte und dann auf doppelten Kosten sitze.
Ich hoffe, daß mir einer helfen kann und bedanke mich im voraus.

MfG Simone

1 Kommentar zu „Welche Schönheitsreparaturen müssen gemacht werden?”

Ghostraider Experte!

Auch wenn die Schönheitsreparaturklausel gültig sein sollte, aber der Vermieter verlangt die Tapeten zu entfernen, brauchen Sie nichts machen da dies einer Endrenovierung gleich kommt.
Anders sieht es aus wenn die Tapeten grelle Farben oder unansehnliches Muster haben, dann wären Sie in der Pflicht die Arbeiten durchzuführen.
Die Abplatzer an den Türen fällt wahrscheinlich unter normalen Abnutzungen.

Auf jeden Fall würde ich einen Rechtsanwalt befragen und den Mietvertrag zur Durchsicht mitnehmen.

So pauschal ohne etwas zu sehen kann dies von hier nicht beurteilt werden, auch nicht ob die Klausel gültig oder ungültig ist.

Ach so, ja, wenn der Vermieter den Laminat nicht übernehmen will muss dieser entfernt werden und evtl. wenn ein Teppichboden lag der Zeitwert für diesen ersetzt werden. Wenn nichts lag oder der Boden nicht beschädigt wurde brauch kein Ersatz gestellt werden.

Gruß
ghost

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