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ricdor hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe folgendes Problem:
2001 habe ich mit meinem Exfreund zusammen eine Wohnung gemietet. 2003 kam es zur Trennung, er ist ausgezogen und hat damals den Mietvertrag für sich gekündigt...Ich habe damals meinem Vermieter gegenüber schriftlich geäußert, das ich die Wohnung mit allen Rechten und Pflichten übernehmen möchte...Daraufhin passierte von Seiten des Vermieters garnichts! Selbst nach weiteren Schreiben an den Vermieter passierte diesbezüglich nichts.Irgendwann habe ich mich damit abgefunden, das mein Ex-Freund im Mietvertrag verbleibt...Jetzt nach 6 Jahren, als ich meinem Vermieter mitgeteilt habe, das mein neuer Lebensgefährte bei mir eingezogen ist, erhielt ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, das die Streichung meines Ex-Freundes aus dem Mietvertrag erst möglich ist, wenn meine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden...Dazu fordert der Vermieter meine letzten 3 Gehaltsbescheinigungen, eine aktuelle Schufa-Auskunft und eine Bestätigung meines Arbeitgebers über das Vorliegen eines ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses an...Ferner bietet er die Möglichkeit einer Aufnahme meines neuen Lebensgefährten in den Mietvertrag an (natürlich unter Vorlage der o.g. Nachweise seinerseits). Daran habe ich jedoch kein Interesse...Ich möchte auch keinen neuen Mietvertrag abschliessen bzw. mich um meine derzeitige Wohnung neu "bewerben" müssen...Ich möchte lediglich, das mein Ex-Freund aus dem Mietvertrag gestrichen wird bzw. eine Anlage zum Mietvertrag fertigt, in dem dieser Passus aufgenommen wird.
Kann mein Vermieter dazu die o.g. Unterlagen von mir verlangen ??
Oder ist das reine Schikane ?
PS: Nett von meinem Vermieter, das er für die letzten 6 Jahre prüfen möchte, ob ich mir meine Wohnung überhaupt leisten konnte... :-) Die Miete wurde von mir übrigens immer rechtzeitig und in zutreffender Höhe bezahlt!

Vielen Dank, wenn mir jemand antwortet!
ricdor

1 Kommentar zu „Kündigung durch den 1.Mieter, 2.Mieter möchte Wohnung behalten...Abfrage persönl. Daten durch den Vermieter rechtens ?”

Berthelstal Experte! 28.11.2009 09:03

Hatten Sie einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag oder nicht ?
Wenn dem so wäre und nur Ihre Freund gekündigt hat, würde dieser Vertrag weiterbestehen. Gemeinsam abgeschlossene Verträge können auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Daraus würden dann die Antworten aus den nächsten Fragen resultieren..

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