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Osito aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich die Bezahlung von Versicherung und Allgemeinstrom abgelehnt, da im Mietvertrag nur "Allgemeine Betriebskosten" in der Aufschlüsselung steht. Und dies zu unbestimmt ist. Für die Abrechnung von 2009 habe ich nach dem zweiten Brief an den Vermieter von diesem keine Antwort mehr erhalten.
Vor ca. 14 Tagen hat er mir nun diese Kosten in der Abrechnung für 2010 in Rechnung gestellt. Angeblich seien die Nebenkosten gesetzlich geregelt.
Die individuelle Vereinbarung im Mietvertrag sehe ich als verbindlich und rechtsgültig an.
Moralisch mag das verwerflich sein, aber wenn der Vermieter meine Unerfahrenheit ausnutzt und mich hinter s Licht führt bestehe ich auf diesen Kostenvorteil.

2. Werden Heizkosten nach Gradtagen oder Kalendertagen abgerechnet ?
Der MV lief bis März 2010, da stellt sich der VM mit Gradtagen besser.

1 Kommentar zu „Nebenkosten-Abrechnung”

Berthelstal Experte! 19.11.2011 18:48

Ihrem Anwalt würde ich beipflichten wollen.
"Allgemeine Betriebskosten" kann alles oder nichts sein.
In dem Mietvertrag hätte auf die gesetzliche Betriebskostenverordnung Bezug genommen werden sollen. Dort sind die Kosten aufgeschlüsselt, sofern angefallen.
Der Vertrag müsste dahingehend geändert werden.
Wenn keine messtechnische Erfassung, aus welchen Gründen auch immer, vorhanden sind sind die grundkosten nach Kalendertagen und die Verbrauchskosten nach Gradtagen zu berechnen.

"Der MV lief bis März 2010, da stellt sich der VM mit Gradtagen besser."
Das ist gesetzlich so geregelt und eine Besserstellung ist, wenn Sie sich damit gründlich befasst hätten, höchst fraglich.

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