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ckcola hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe zur Zeit ein kleines Problem. Wir haben zum 30.11. unsere Wohnung gekündigt. Ca. 6 Wochen vorher haben wir Sperrmüll bei der Mülabfuhr angemeldet. Am 10.11. haben wir Bescheid bekommen, dass der Sperrmüll am 30.11. abgeholt wird. Wohnungsübergabe war jedoch bereits am 24.11., da es nicht anders möglich war. Deshalb mussten wir den Sperrmüll schon vorher rausstellen. Natürlich haben andere ihren Müll dazugelegt. Unter anderem auch ein Fernseher, der bereits 4 Wochen andere Straßenseite lag (Zeugen vorhanden).

Am 17.12. habe ich einen Brief von der Wohnungsgesellschaft bekommen, wonach das Ordnungsamt die Wohnungsbaugesellschaft am 30.11. aufgefordert hat, den Restmüll, der nicht abgeholt wurde, zu räumen. Diese Arbeiten wurden auch noch am gleichen Tag durchgeführt. Nun sollen wir die Kosten tragen.

Bis jetzt liegt mir noch keine Rechnung vor. Unsere Kaution steht natürlich auch noch aus.

Durfte die Wohnungsgesellschaft den Müll auf unsere Kosten beseitigen? Hätten wir nicht zunächst aufgefordert werden müssen, den Restmüll zu beseitigen? Muss ich für den Müll zahlen, den ich nicht dazugestellt habe? Wie soll ich nun weiter verfahren?

0 Kommentare zu „Kostentragung für Entsorgung von Restsperrmüll”

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