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Susanne
Hallo Bugs,
da Du am 17. alle Schlüssel der Wohnung bekommen hast, gilt die Wohnung ab diesem Tag als übergeben, wann die neuen Mieter eingezogen sind ist gegenüber den Vormieter daher irrelevant. Da Du die anteilige Miete schon überwiesen hast, hast Du ein Zugeständnis gemacht. Wenn anteilige Miete, dann ab dem 17.
Duch den Wasserschaden war die Wohnung mit einem Mangel behaftet und daher nicht 100% nutzbar. Ob der Mieter dort gewohnt hat oder nicht, ihm steht eine geminderte Miete zu.
siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html[/url:acbd2]