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kaktus hat diese Frage gestellt
Hallo.

Folgendes Problem:

Ich hab am 27.12.07 meine Umlagenberechnung/ Betriebskostenabrechnug 2006 von meinem Vermieter bekommen.
Ich soll 43€ Betriebskosten Nachzahlen und 58€ für die Wärmeversorgung.
Bin am 15.6.06 in die 43,84m² große Wohnung eingezogen und hab meiner Meinung auch nicht im Winter sehr toll geheizt und auch nicht viel geduscht (bin ja auch nicht 7Tage die Woche da gewesen).
Na jedenfalls war im Jahr 2006 oder Anfang 2007 niemand bei mir die Heizung oder die Zählerstände ablesen. Dies beruht nicht auf meinem Verschulden sondern im ganzen Haus wurde nicht abgelesen, weil ein Eigentümer/ Verwalterwechsel statt fand.
Habe mich schon an die Verwalutungsfirma gefand und diese Meinte ich solle Einspruch gegen die Umlagenberechnung/Betriebskostenabrechnung einlegen.

Meine eigendliche Frage ist ob es noch ein paar Tpps und Tricks gibt die Rechnung noch ein bissel nach unten zudrücken.

Ich dank euch schon einmal für eure Tipps. MFG
kaktus
Stichwörter: 2006 + betriebskostenabrechnung

14 Kommentare zu „Umlagenberechnung/ Betriebskostenabrechnung 2006 ohne Heizstände abzulesen....”

MichaRecht Experte!

Hallo Kaktus,
um zu „drücken“ eine Frage wohnst Du noch in der Wohnung?
MfG
MichaRecht

kaktus

hi.

ja ich wohn noch in der Wohnung.
Werd da auch noch ne weile wohnen....


mfg kaktus

MichaRecht Experte!

Hallo Kaktus,
als erstes lege Widerspruch gegen diese Abrechnung ein und das innerhalb von vier Wochen nach Zugang. Wichtig!!!!!
Der Text könnte lauten: hiermit lege ich gegen die Betriebskostenabrechnung vom ….. für den Abrechnungszeitraum von…..bis… Widerspruch ein.
Nach Einsichtnahme und Prüfung der Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen.
Alle weiteren Betriebskostenvorauszahlungen erfolgen unter Vorbehalt.
Wenn Du die Unterlagen einsehen kannst versuche von allen Kopien zu bekommen wovon Du meinst das es nicht stimmt. ( Zusammenhänge beachten) Dann rechne einfach nach.
MfG
MichaRecht

MichaRecht Experte!

Hallo Kaktus,
was ich vergessen habe hat denn einer für das Abrechnungsjahr 2007 die Heizkostenverteiler / Zähler abgelesen?
MfG
MichaRecht

kaktus

für das Jahr 2007 war auch noch keiner die Stände ablesen.

mfg
kaktus

MichaRecht Experte!

Hallo Kaktus,
das ist schon alles etwas eigenartig denn ohne die Ablesung der Zählerstände kann der Vermieter nicht Verbrauchsabhängig abrechnen.
Der Widerspruch ist sicherlich fristgemäß per Einschreiben oder persönlicher Übergabe weg.
Wie sieht denn die Nebenkostenabrechnung aus?
Kann man da erkennen warum er nicht abgelesen hat?
Was sind die Betriebskosten und was ist in den Heizkosten enthalten?
Kannst Du das mir irgendwie darstellen das ich mir ein Bild machen kann?
MfG
MichaRecht

kaktus

Durch den Eigentümer/ Verwalterwechsel denk ich ist das ablesen einfach untergegangen, aber das für 2007 noch keiner da war ist komisch. Ich denk der Vermieter bekommt durch seine Rechnereine nen Plus in seine Bilanz. Ich hab ne Wohnung mit 44m² uns soll 100€ nachzahlen. Wer weiß wieviel die mit den größeren Wohnungen in dem Haus bezahlen sollen.

An Hand der Abrechnung kann man nicht erkennen warum nicht abgelesen wurde.
In der Abrechnung ist alles detaliert aufgelistet z.b. Wasserversorgung f.d. Zeit 15.06.06 (Tag meines Einzugs) - 31.12.06 Kosten für die gesamte Wasserversorgung des Hauses 4455,40€: 2119,85m² gesamt Wohnfläche x 43,84m² (meine Wohnfläche)=92,14€ :365 x 200Tage (die Tage die ich in dem Jahr darin gewohnt hab)>>> 50,49€. Weiter gehent sind z.b. Gebäudeversicherung, Kosten der Gartenpflege, Strassenreinigung usw. aufgeführt

Am Mittwoch hab ich telefonisch mit dem Vermieter gesprochen. Er meinte ich sollte nen Wiederspruch einlegen. Dies würde wohl auch per mail gehen. Hatte aber ehr an nen Einschreiben gedacht.
Was denkst du?

danke
und schönen Sonntag
kaktus

MichaRecht Experte!

Hallo Kaktus,
bei der Wohnungsübergabe im Juni wurden doch alle Zähler stände aufgenommen oder?
Wenn ja kann man bedingt zurückrechnen.
Was ist mit den Betriebskosten?
Was ist mit den Heizkosten?
Danke für die Sonntagsgrüße gebe sie gerne zurück.
MfG
MichaRecht

kaktus

Bei der Wohnungsübergabe waren alle stände auf Null. Stand auch alles ordendlich auf dem Mietvertrag/Übergabepotokoll. Für das Jahr 2006 hab ich selber keine Stände aufgeschrieben und ablesen kann man sie ja auch nicht mehr.
Der Vermieter meinte das ich in der mail (hab kurz vor deiner antwort den Text nochmal überarbeitet)die Stände für 2007 mittielen sollte. Denke das man beim Wasserverbrauch durch 3 rechnen könnte und bei den Heizständen die Hälfte nimmt. Ob er es so machen will weiß ich nicht.
Als Summe ist aufgeführt Betreibskosten 400€ für das Jahr 2006 und Wärmeversorgung 250€ für 2006. Heizkosten sind in der Abrechnung nicht extra aufgeführt.

danke
mfg
kaktus

MichaRecht Experte!

Hallo Kaktus,
na das ist doch ein guter Anfang so kann zumindest der exakte Wasserverbrauch berechnet werden.Bei den Heizkosten wird es schon schwieriger da einige Variablen nicht da sind.
Ich habe noch einige interessante Beiträge gefunden die ich einfach „anhänge“.
„Warme Betriebskosten sind die Kosten für Heizung und Warmwasser, die übrigens - nebenbei bemerkt - bis auf wenige Ausnahmefälle immer nach tatsächlichem Verbrauch (Verbrauchserfassung) abgerechnet werden müssen. (Heizkostenverordnung § 4: Pflicht zur Verbrauchserfassung).
Das heißt: Gäbe es in dem Haus technische Erfassungsgeräte (Zähler), so müssten Sie ihren tatsächlichen Verbrauch zahlen. Das ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Sie könnten sogar theoretisch die anteiligen Kosten für Heizung kürzen, sofern kein in der Heizkostenverordnung genannter Ausnahmetatbestand vorliegt.“
„Wird jedoch eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht nach Maßgabe der HeizkostenV durchgeführt, ohne dass ein Ausnahmetatbestand nach § 11 Heizkosten V vorliegt, sieht das Gesetz eine Korrektur der (pauschalen) Abrechnung gemäß § 12 Absatz 1 HeizkostenV und somit eine Kürzung um 15 % vor.
(LG Hamburg, Urteil v. 15.01.1991 - AZ 16 S 402/8 8) HKA 92, 28
s. auch § 11 HeizkostenV
Dem nach festem Maßstab zu verteilenden Heizkostenanteil im Gebäude muss ein gleicher Maßstab für alle Wohnungen zugrunde liegen. Die Berechnung der (Gesamt-)Wohnfläche als fester Maßstab folgt objektiven Maßeinheiten; abweichende mietvertraglich vereinbarte Wohnungsgrößen sind unbeachtlich.
(AG Hamburg, Urteil vom 27.03.1996 - 41 a C 2072/95) WM 96,778
s. auch § 2 HeizkostenV, § 7 HeizkostenV“
MfG
MichaRecht

kaktus

hallo

die auszüge hören sich eigentlich nicht so schlecht an. Weiß nur nicht so recht von welchem Betrag mein Vermieter da was abziehen soll.
Heizkosten und Wasserstand sind ja nicht aufgelistet, sondern nur "Wärmeversorgung".
danke
mfg
kaktus

MichaRecht Experte!

Hallo Kaktus,
da es nicht genau ausgewiesen ist würde ich allgemein vom Betrag Wärmeversorgung abziehen.

Wenn ich Deine Betriebskosten „runterrechne“ zahlt Ihr 1,24 Euro/m² das ist ein guter Preis.

Der Abzug sollte nicht mit der Ankündigung erfolgen gib dem Vermieter Zeit zu reagieren.
Text: „Ich Ziehe den geschuldeten Betrag in Höhe von ….Euro mit der übernächsten Miete ab. In dem Schreiben solltest Du auch die Grundlagen für den Abzug und die Beträge nennen.

Lasse Dir erst mal alle Unterlagen der Abrechnung zeigen und die Rechenwege gegebenenfalls erklären. Vor allem wie sich die Beträge zusammensetzen dann können wir weiter sehen.
MfG
MichaRecht

kaktus

hi.

Also ich hab den Weiderspruch erstmal per Einschreiben rausgeschickt.
Meld mich dann wenn ich was weiß.

Ich danke dir erstmal recht herzlich für deine Hilfe und Informationen!

mfg
kaktus

kaktus

hi.

Also ich hab den Weiderspruch erstmal per Einschreiben rausgeschickt.
Meld mich dann wenn ich was weiß.

Ich danke dir erstmal recht herzlich für deine Hilfe und Informationen!

mfg
kaktus

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