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MatsK hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung meines Mietvertrags.
Und zwar bin ich in folgender Situation:
Ich habe die Kündigung am 13.5.2009 abgeschickt, leider nicht als Einschreiben sondern als normalen Brief. In dem Schreiben habe ich kein genaues Datum der Kündigung erwähnt ("...hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung..." ;) allerdings habe ich folgendes geschrieben: "Laut Vertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, damit endet der Mietervertrag am 01.09.2009.“ Ich möchte also, dass die Kündigungsfrist vom 1.6.2009 bis zum 1.9.2009 dauert und ich somit ab Anfang September nicht mehr der Mieter bin.
Heute habe ich ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen in dem steht:
„Kündigung Ihrer Wohnung zum: 30.06.2009“; „Gemäß § 573 c ff BGB rechtswirksam zum: 30.09.2009“ und „…auf Grund Ihres Schreibens vom 14.5.2009 teilen wir Ihnen mit, … Neuvermietung zum 1.10.2009…“
Da ich die Kündigung am 13.5. verschickt und diese am 14.5. bei dem Vermieter eingegangen ist, bin ich davon ausgegangen, dass der Mietvertrag mit der Frist von 3 Monaten am 1.9. endet.
Habe ich bei der Kündigung einen Fehler gemacht? Hätte ich schreiben sollen, dass das Mietverhältnis mit der Frist am 30.8.2009 endet? Hat es eine Bedeutung, dass ich die Kündigung nicht als Einschreiben versendet habe?

MfG Mats

2 Kommentare zu „Kündigung des Mietvertrags - Fristen, Datumsangabe, Einschreiben”

MatsK 28.05.2009 14:38

dazu sollte ich noch erwähnen das laut §§573 c ff BGB die Kündigung bis zum 3. Werktag des ersten Kündigungsmonats eingegangen sein muss, was für mich bedeutet, dass der Juni der erste Kündigungsmonat ist und somit der August letzer Monat der Kündigungsfrist ist.

guenther1944 30.06.2009 00:55

was du schreibst, ist vollkommen richtig. Deine Kündigung mit Schreiben vom 14.05. wird wirksam zum 30.05. und bewirkt das Ende des Mietverhätlnisses zum 30.08.09. Nicht bange machen lassen, notfalls einen RA aufsuchen.

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