Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Sänger hat diese Frage gestellt
Wir leben in einer Parterrewohnung in einem 18-Parteien-Haus in Tübingen. Unsere Wohnung ist 124qm groß. Die erste Nebenkostenabrechnung hat uns einen Schock bereitet. Wir haben bereits 250€ monatlich (ohne Strom)an Vorauszahlungen an die Wohungseigentümerin bezahlt. Jetzt fordert sie weitere 733€ nach. Und das nicht etwa, weil die Heiz-oder Warmwasserkosten so explodiert sind, sondern die kalten Betriebskosten wie Grundsteuer, Aufzug und Hausmeister abartig hoch sind. Das heißt, unsere kalten Betriebskosten sind höher als die für Heizung und Warmwasser. Aus der Abrechnung geht hervor, dass wir 11% an den Gesamtkosten des Hauses tragen müssen. Also allein für Aufzug rund 400€ pro Jahr (den wir übrigens noch nie benutzt haben), Hausmeister 570€ pro Jahr, hinzu kommt noch eine Grundsteuer von 496€ pro Jahr.
Kann das wirklich sein, dass man als Familie mit mehreren Kindern so ausgeblutet wird, nur weil man größeren Wohnraum benötigt. In unserem Fall haben wir die größte Wohnung des Hauses und entsprechend "saftig" fällt die Abrechnung aus, da nach Wohnfläche abgerechnet wurde. Die Singles und gehbehinderten alten Menschen in den oberen Stockwerken mit kleinen Wohnungen können sich also freuen, dass wir den Löwenanteil an Aufzugs- und Hausmeisterkosten bezahlen. Wird man eigentlich nur noch dafür bestraft, das man Kinder hat?
Unser Rechtsanwalt sagt, dass alles rechtens ist und wir bezahlen müssen.
Wer hat Erfahrung mit solch einem Sachverhalt oder kennt Gerichtsurteile diesbezüglich??
Bitte meldet Euch, wenn Ihr irgendetwas wißt. Danke.
Angelika
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

1 Kommentar zu „Abrechnung der kalten Betriebskosten”

MichaRecht Experte!

Hallo Angelika,
wenn Du beim Anwalt warst hat er Dich auch anwaltlich beraten und es dürften keine Fragen offen sein.
Euere Betriebskostenvorauszahlung ist für eine Wohnung dieser Größe zu gering. Sie müsste um die 310,- € / Monat liegen das entspricht auch ungefähr der Nachzahlung.
Der Aufzug kann auf alle Umgelegt werden auch wenn er nicht von allen benutzt wird. Das ist meinem Wissen nach auch ausgeurteilt.
Wir zahlen für den Hausmeister das Doppelte und teilen es nur durch 12 Mietpartein.
MfG
MichaRecht

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.