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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Freund und ich sind zum 01.05.05 aus dem Mietshaus ausgezogen. Am Samstag kommt ein Schreiben von der Bank das der Hausbesitzer ca. 800 Euro von der Bankbürgschaft möchte.
Ich allerdings habe nicht mal die Mitteilung vom Vermieter erhalten das wir was nachzahlen sollen. (Also keine Aufstellung)

Ich habe dann dem Vermieter angerufen und ihm gesagt das ich eigentlich schon erst eine Aufstellung möchte, bevor ich etwas bezahle. Er hat mir dann kurz per Mail eine kurze Aufstellung geschickt.

Im Übergabeprotokoll war gestanden, das im Bad das Naturholzfensterbrett abgeschliffen/ausgetauscht werden muß, da es einen kleinen Brandfleck hat. Ich war ja damit einverstanden, da ich den Fleck auch verursacht habe. Nun steht in der Aufstellung eine Pauschale von 100,00 Euro, weil es nicht möglich war das Fensterbrett auszutauschen oder abzuschleifen. darf er dann einfach eine pauschale von 100 Euro verlangen, für das das er nichts gemacht hat ?!?
Dann hat er noch 160,00 Euro für eine Schleifmaschine berechnet, da er den Naturholzboden abgeschliffen hat. Es war aber nichts vereinbart das der Boden abgeschliffen wird. Müssen wir dann die Ausleihgebühr der Maschine bezahlen ?
Wir sind ja schon Mitte April ausgezogen, da lag bei uns leider noch Schnee. Er meinte aber, das der vertrag noch bis zum 01.05. fegt und wir den rasen noch Mähen müssen. Da wir aber ca. 250 km weiter weg gezogen sind, haben wir einen gärtner gebeten das zu machen. Wir haben für diesen 150,00 bezahlt. Aber das ist ja auch okay. Nun berechnet der Vermieter 100,00 Euro für die gartenpflege, weil der garten unter aller... ausgesehen hat. Ich habe mit dem Gärtner bereits gesprochen, er meinte es sei alles in ordnung gewesen. Kann man da was machen ?!
Den Rest was er dann noch berechnet hat ist alles in Ordnung gewesen, das hatten wir auch ausgemacht..aber bei diesen Punkten .... ?!
Was meint ihr dazu?
Um Tips wäre ich sehr dankbar!
Wünsche Euch einen schönen Wochenstart.

Liebe Grüße
Sylvia
Stichwörter: auszug + abrechnung

0 Kommentare zu „Abrechnung beim Auszug”

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