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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

wir haben am 1.10.2001 einen nicht qualifizierten Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel unterschrieben. Demnach wäre der nächste Kundigungstermin der 1.10.2005. Nun war dieses Vertragsform zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses ja nicht mehr gültig. Was heisst das nun für unser Kündigungsrecht? Können wir wie bei einem unbefristetem Mietvertrag kündigen?

Ich hoffe jemand weiss Bescheid,

Georg
Stichwörter: unwirksam + zeitmietvertrag

1 Kommentar zu „Zeitmietvertrag unwirksam?”

FischkoppStuttgart Experte!

Wenn ein Mietvertrag unrechtmässig ist, dann Tritt der Gesetztlicher Fall in Kraft,d.h. unbefristetet Mietverhältniss

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