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Chef bedroht - Rausschmiss

“Der soll mir nicht im Dunkeln begegnen” oder “ich haue dem Chefs aufs Maul” - solch leichtfertige Sprüche führen zur fristlosen Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt: Ankündigungen dieser Art seien keine im geschlossenen Kollegenkreis möglicherweise hinzunehmenden Abfälligkeiten, sondern massive Gewaltandrohungen. Das müsse sich kein Arbeitgeber gefallen lassen (9 Ca 9662/9 8) .



Krankgeschrieben und verreist - alles ok

Dumm gelaufen: Vor seiner Knieoperation, für die er sich hatte krankschreiben lassen, machte ein Mann eine Reise nach Karlsbad. Dort lief er dann seinem Chef über den Weg. Der drohte mit fristloser Kündigung. “Rechtswidrig”, sagen Arbeitsrechtler. Der Arzt habe die Busreise nicht verboten. Fristlose Kündigung sei nur bei genesungshemmenden Tätigkeiten erlaub (AG Frankfurt, 9Ca 7546/9 8) .



Kein Betriebsrat, kein Sozialplan

Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Betriebsrat haben bei einer Schließung keinen Anspruch auf Sozialplan. Frankfurter Richter wiesen die Klage eines Malers zurück, der nach dem Aus seiner Firma eine Abfindung wollte - vergebens. Die Richter: Ohne Betriebsrat gehe nichts. Dessen Aufgabe sei es, Arbeitnehmerinteressen bei der Vereinbarung des Sozialplans zu vertreten (7 Ca 8814/9 8) .



Krank: 13. Monatsgehalt gestrichen

Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, muß damit rechnen, daß ihm der Arbeitgeber das 13. Monatsgehalt streicht - jedenfalls, wenn es ein leistungsbezogener Lohnbestandteil ist. Ein Arbeitnehmer, der sechs Monate ohne Unterbrechung krankgeschrieben war, hatte gegen seine Firma geklagt - erfolglos. ArbG Frankfurt, Az. 17 Ca 1709/99
Stichwörter: bedroht + chef + rausschmiss

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