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3 Kommentare zu „Zahlungsaufforderung / Bitte => so schreiben?”

AMAyer Experte! 05.12.2008 08:12

>Ich benötige das Geld ... <

Diesen Absatz streichen, es geht den gierigen VM nichts an, wofür Sie ihr eigenes Geld verwenden. Setzen Sie dem üblen Burschen lieber eine Frist und nennen Sie ein Enddatum z.B. bis zum XX.XX.XXXX!

Andreas Mayer

rubby 05.12.2008 11:31

Ok vielen Dank für die Antwort. Aber kann ich den überhaupt eine Frist setzen, wenn der VM sich mit der Kaution und der halben Monatsmiete (so wie ich mal gehört habe) noch 6 Monate Zeit lassen kann?

Susanne Experte! 05.12.2008 12:21

Ja, er kann sich bis zu 6 Monate Zeit lassen, man kann allerdings mit Argumenten dagegen vorgehen,
1. Übergabeprotokoll: Wenn man ein Übergabeprotokoll ohne Mängel hat, hat der VM weniger Argumente, sich mit der Kautionsabrechnung Zeit zu lassen.
2. Nachmieter: ist die Wohnung im Anschluß weitervermietet, wie will der VM nachweisen, wer evtl. Schäden verursacht hat. Das bezieht sich z.B. darauf, dass nach Mietende und trotz Übergabeprotokoll noch sog. versteckte Schäden auftauchen, die der VM bis zu 6 Monate nach Mietende geltend machen kann.(daraus ergibt sich auch die 6 Monats Frist)

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