Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Was unterscheidet die Nichtigkeit von der Anfechtbarkeit?


Der anfechtbare Mietvertrag ist zunächst wirksam; er wird erst durch die Erklärung der Anfechtung unwirksam. Dagegen ist der nichtige Mietvertrag schon von Gesetzes wegen unwirksam, ohne daß es einer besonderen Erklärung bedarf.

0 Kommentare zu „Was unterscheidet die Nichtigkeit von der Anfechtbarkeit?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.