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Paul-W hat diese Frage gestellt
Wer kann uns bitte Hilfen?
Zum 01. September 2008 sind wir in eine Wohnung gezogen. Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: 455 Euro kalt und 95 Euro Nebenkosten ((Warm)wasser und Heizung) und Betriebskosten (nicht weiter angegeben). Das Abrechnungszeitraum der Heiz- und Betriebskosten endet jeweils zum 31.12. Bei der Vertragsunterzeichnung war die Vorauszahlung nicht ausgefüllt. Wir haben mit der Vermieter überlegt was angemessen war und seiner Erfahrung nach sollte €95 ausreichend sein.
Erst am Ende Dezember 2009 haben wir unsere erste Nebenkostenabrechnung bekommen. Das das so spät war haben wir schon als Ärgerlich erfahren. Wir unsere andere Vermieter war dass nie so spät. Aber laut Gesetz kann dass weil Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. (Im Vertrag steht aber ein Frist van 3 Monaten).
Das richtige Problem war aber dass die Vorauszahlungen nicht ausgereicht hätten. Wir sollten für 4 Monate fast € 500 nachzahlen. Dass war eine böse Überraschung. € 95 war viel zu wenig, es sollte fast € 200 sein. Wenn wir dass vorher gewusst hatten, hätten wir die Wohnung nicht gemietet. Und weil 2009 auch fast vorbei war fürchten wir eine weitere Nachzahlung von €1000. Wir weißen nicht ob wir getauscht sind oder dass der Vermieter wirklich nicht versteht die Nebenkostenabrechnung lauft und was alles drin ist (er lasst alles durch Techem versorgen) .
Dass alles (und auch meinem neuen Job) war für uns Grund so schnell wie möglich um zu ziehen und am 29 März 2010 sind wir ausgezogen (und wir wohnen jetzt Holland). Selbstverständlich haben wir unsere neue Adresse auch zum Vermieter gegeben. Wir haben uns immer gut verstanden mit der Vermieter und Seine Frau. Sie haben uns sogar geholfen beim Umzug und sind auch hier in unsere neue Wohnung gewesen. Wir haben die Leute auch in 2009 noch besucht. In September 2009 haben wir dann endlich die Nachzahlung van €500 zahlen können. Das war aber auch das letze mal das wir Kontakt hatten. Wie hätten das Gefühl dass wir immer dahin fahren sollten und wann wir dann da wahren hätten die keine Zeit für uns.
Erst am Ende April 2011 hat der Vermieter erneut „versucht uns zu kontaktieren“. Dass heißt die Tochter hat über Facebook unsere Telefonnummer gefragt (und auch bekommen). Und in September 2011 hat eine Bekannte über Facebook mit meine Frau gefragt sich mal zu melden bei unsere ehemalige Vermieter. Meine Frau hat geantwortet: Ich meldet mich nicht bei V, habe das so oft getan. Weißt du war über das geht? Antwort: Frau V hat mir gesagt, dass sie noch Post für euch hat. Was das ist weiß ich aber nicht.
Dann haben wir nichts von der ehemalige Vermieter gehört bis auf 1 März 2012. Dann sind gleich 2 Nebenkostenabrechnungen zugeschickt und in ein Brief hat er geschrieben: Habe leider Eure Adresse verlegt, Ihr müsst die späte Zustellung entschuldigen.
• Nebenkostenabrechnung 2009 - erstellt 26-10-2010 - nachzahlung € 958 - zugeschikt am 24-02-2012
• Nebenkostenabrechnung 2010 - erstellt 16-12-2011 – nachzahlung € 251 - zugeschikt am 24-02-2012
Jetzt sind wir wirklich sauer aber auch froh dass uns die Abrechnungen so spät zugeschickt sind. Wir sind der Meinung das wir die Abrechnungen nicht zahlen müssen weil die zu spät zugeschickt sind und wir haben uns auch nicht versteckt so dass die Rechnung nicht zugestellt wurden kann.
In internet lese ich immer wieder: Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende des abzurechnenden Zeitraums schriftlich zugestellt werden.
Und der Ausnahme das der Vermieters für die Verspätung nicht verantwortlich ist weil z.b. dem Vermieter die neue Anschrift des Mieters nicht bekannt ist gilt hier meiner Meinung nach auch nicht weil er selbst zugegeben hat der Adresse verlegt zu haben.
Meine Frage ist: habe ich recht und was soll ich jetzt tun? Muss ich meine ehemalige Vermieter mitteilen das wir nicht zahlen oder können wir auch einfach gar nichts tun?

4 Kommentare zu „Wie vorgehen mit Nebenkostenabrechnung 2009 und 2010”

Berthelstal Experte! 09.03.2012 15:48

NK-Abrechnung 2009 bis spätestens Ende 2010 und die NK-Abrechnung 2010 bis spätestens Ende 2011.

Wenn der Zugang der Rechnung am 24.12.2012 erfolgt ist, brauchen Sie nichts mehr nachzahlen.

Paul-W 10.03.2012 11:05

Danke sehr für die Antwort. Noch eine weitere Frage, muß ich mein ex-vermieter schreiben das wir nicht zahlen, oder kann ich gar nichts tun?

Berthelstal Experte! 10.03.2012 11:26

Kommt darauf an, welche Erziehung Sie geniessen durften.

Paul-W 11.03.2012 10:48

:-)

Danke

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