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Vinz hat diese Frage gestellt
Schönen guten Tag,

Ich habe 4 Fragen zum Kündigungsrecht bei Mietverträgen wenn Freund und Freundin auseinander gehen.

Der Fall:

Meine Ex-Freundin und Ich haben letzte Woche Freitag gemeinsam die Kündigung unseres Mietvertrages unterschrieben, welche somit ab 01.09 wirksam ist aber solange zahlen beide Parteien die Miete.

Meine Ex-Freundin hat sich schon offiziel umgemeldet spaziert aber immer ohne meine Absprache in Wohnung und transportiert mit ihrer Familie Sachen raus.



1. Frage: Darf Sie das obwohl Sie offiziel umgemeldet ist?

2. Frage: Sie wollte mir einen Zettel vorlegen wo Sie von Unkosten (Heizung/Wasser ) befreit wird den aber ich gegenzeichnen sollte. Ihre Begründung obbliegt ihrer Ummeldung. Mein Verständnis sagt mir das Sie auch die Unkosten bis zum 01.09 mitträgt. Ist das so?

3. Frage: Hat Sie ein Anrecht auf den Haustürschlüssel wenn Sie umgemeldet ist?

4. Frage: Bei Sachen die von uns beide bezahlt wurden wollte Sie jetzt eine direkte Aufteilung. Ich behaare allerdings darauf, dass die Sachen erst nach dem 01.09 veräussert werden. Wer hat dor recht?



Vielen Dank im vorraus!
Stichwörter: kuendigung + mietrecht

0 Kommentare zu „Trennung zweier Mietparteien”

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