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Kündigung wegen Straftaten
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Kündigung wegen Straftaten
Begeht ein Mieter Straftaten gegenüber anderen Mietern (hier: Diebstahl im Haus), ist eine fristgemäße Kündigung gerechtfertigt. (LG Berlin, Urteil vom 7.05.1999, aus: ZMR 2000, S. 529)
Schließt der Mieter im Keller eine Stromleitung an den Hausstrom an und führt die Leitung in seine Wohnung, um sich auf Kosten aller Mieter mit Elektrizität zu versorgen, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. (LG Berlin, Az. 34 O 554/01, aus: GE 2002, S. 996)
Begeht ein Mieter Straftaten gegenüber anderen Mietern (hier: Diebstahl im Haus), ist eine fristgemäße Kündigung gerechtfertigt. (LG Berlin, Urteil vom 7.05.1999, aus: ZMR 2000, S. 529)
Schließt der Mieter im Keller eine Stromleitung an den Hausstrom an und führt die Leitung in seine Wohnung, um sich auf Kosten aller Mieter mit Elektrizität zu versorgen, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. (LG Berlin, Az. 34 O 554/01, aus: GE 2002, S. 996)
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