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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Aufwendung

Aufwendungen für die Erneuerung des Daches eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, das mit asbesthaltigen Platten gedeckt war, sind als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer abzugsfähig. Dies gilt sowohl für die Kosten der besonderen Entsorgung asbesthaltigen Platten als auch für die durch die vorzeitige Erneuerung des Daches entstandenen Aufwendungen. Der Hauseigentümer muss sich allerdings die längere Nutzungsdauer des neuen Daches als Wertverbesserung anrechnen lassen. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 1999, Aktenzeichen: 10 K 3923/96 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1075.
Stichwörter: auszug + verspäteter

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