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Harald_1965 hat diese Frage gestellt
hallo,


ich habe einmal eine Frage bzgl. meiner Wohnung in Mannheim.

Ich habe diese Wohnung ordnungsgenmäß zum 30.09 gekündigt.
Der Vermieter stellt mir noch eine Forderung der Nebenkosten in höhe von ca 400,-. Da ich diese nicht begleichen kann, habe
ich ihm vorgeschlagen diese mit der Kaution zu verrechnen. Er lehnt dies ab, er möchte die Abrechnung lieber "cash" haben.

Frage 1: Kann man den Vermieter dazu zwingen eine Verrechnung zwischen der Kaution und der Nebenkostenabrechnung vorzunehmen?


Des Weiteren haben wir vor einem Jahr als wir eingezogen sind, eine EBK von den Vormieter für 600 ,- übernommen. Da der Vermieter bis dato keinen Nachmieter hat, können wir diese nicht verkaufen.
Eine Versteigerung bei ebay blieb leider ergebnislos, der Käufer der Küche hat sich nicht gemeldet. Nun liegt folgendes vor: Der Vermieter hat mir angedroht, da die Küche noch in der Wohnung sei, dass wir die Wohnung dann noch nützen würden, da unsere Eigentum-die Küche noch darin steht.

Frage 2: Kann der Vermieter uns dazu zwingen, entweder die Küche rauszureißen oder die Miete weiterhin zu zahlen, bis diese verkauft ist?

Außerdem stand im Mietvertrag in einer Individualvereinbarung, dass nach Auszug der Wohnung, alle Tapeten und Bodenbeläge raus müssen. Nun haben wir kaum ein Jahr in der Wohnung gelebt, sodass keine Abnutzungsspuren zu finden sind.

Frage 3: Ist es rechtens das von uns zu verlangen?

Wir haben bisher alle Tapeten abgerissen, nur haben wir die Decken drangelassen (weil es ein Altbau ist, und viel zu hoch und unsinnig ist diese abzunmachen). Da er mündlich nicht noch einmal erwähnt hat den Boden ebenfalls zu entfernen, haben wir das Pakett (natürlich) dringelassen.

Frage 4: Was kann der Vermieter in der Wohnung bemängeln, sodass sich die Auszahlung der Kaution verringert?

Vielen vielen Dank im Voraus!

1 Kommentar zu „Mietkaution/Nebenkostenabrechnung”

Berthelstal Experte! 30.09.2011 14:07

Frage 1:
Die Mietkaution darf nicht einfach abgewohnt werden. Mieter dürfen deshalb auch nicht einfach die Mietzahlungen (Betriebskostenzahlungen)einstellen und den Vermieter auffordern, die ausstehenden Mieten mit der Kaution zu verrechnen. (Urteil des OLG Frankfurt (2004) ; Az. 2 W 10/04 ).

Frage 2:
Da Sie die Küche gekauft haben ist diese Ihr Eigentum geworden und muß bei Beendigung des Mietverhältnisses mitgenommen werden.

Frage 3: Das wäre eine starre Fristenregelung und ist damit ungültig. Der Abnutzungsgrad der Gegenstände wurde hierbei nicht berücksichtigt.

Frage 4:
Das Parkett lassen Sie auf jeden Fall drin, sofern eine normale Abnutzung stattgefunden hat.

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