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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin neu hier im Forum, vielleicht hat jemand mit diesem Problem Erfahrung. Also die Sachlage: Wir sind nach 6 Jahren aus der Mietwohnung nach fristgemäßer Kündigung ausgezogen. Die Wohnung wurde einem Makler, den der Vermieter beauftragt hat, übergeben.
Der Makler hat uns gegenüber erklärt, daß der Teppichboden vom Vermieter erneuert wird, eine Reinigung sei nicht deshalb nicht notwendig.
Es gibt leider nur ein formloses Übergabeprotoll, der verschmutzte Teppich wurde allerdings nicht beanstandet.

Der Vermieter hat jetzt nach der Wohnungsübergabe den Teppichboden reinigen lassen und will von uns die Rechnung bezahlt haben. Wir sind zum 31.12.04 ausgzogen, die Rechnung hat er jetzt erst geschickt. Die Kaution hat er bisher nicht freigeben (liegt auf einem Kautionskonto auf meinem Namen bei der Bank). Auf ein Schreiben die Kaution freizugeben reagiert er nicht.

Meine Fragen:
1. Nach wie vielen Jahren ist ein Teppichboden abgenutzt, gibt es dazu Urteile oder allgemein gültige Richtlinien?
2. Kann der Vermieter nach der Wohungsübergabe Mängel geltend machen? In diesem Fall die Reinigunskosten verlangen?
3. Wie kann ich den Vermieter zur Rüchgabe der Kaution bewegen, bzw. unter welchen Umständen, kann man das einklagen?
Stichwörter: auszug + probleme + teppeichboden

1 Kommentar zu „Probleme bei Auszug mit Teppeichboden”

alex29 Experte!

Hallo,

möglicherweise hat sich dein Problem ja schon erledigt, Nachricht ist ja vom 15. April...
Kurz einige Fragen: Was heißt denn bei dir "formloses Übergabeprotokoll"? Haben du und der Makler im Auftrag des VM unterschrieben? Wenn ja und der Teppich nicht drin steht ist die Sache wohl klar: Die Teppichreinigung muss nicht bezahlt werden und die Kaution ist auszuzahlen.
Lies mal noch mein Anliegen dazu unter dem Betreff "Kaution" hier im Forum. Da hat Capo auch was zur Bedeutung des Übergabeprotokolls geschrieben, was auch für dich aufschlussreich sein könnte!
Gruß,
alex29

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