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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Freund und ich wohnen seit etwa 15 Jahre in einer Altbauwohnung. Die Vermieterin hat nie etwas renoviert (nur wenn es unbedingt sein mußte) Die Fenster sind zum beispiel völlig verrottet und die Räume sind voller Risse. Es gab mal Pilzbefall und da ist die Hinterfront gemacht worden. Das ist aber auch schon etwa 10 Jahre her.

Nun meine Frage: müssen wir bei Auszug eigentlich renovieren?
Und was müssen wir machen, wenn ja? maurerarbeiten (risse beiseitigen) ?
Fenster sind ja wohl eh nicht unsere Sache, oder?
Im Mietvertrag steht, das regelmäßig schönheitsreparaturen gemacht werden müssen aber sowas beruht doch wohl auf gegenseitigkeit!

Vielen Dank!

Cornelia Begier

1 Kommentar zu „keine Renovierung bei Kündigung erforderlich?”

Gast Experte!

Also, wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass Sie Schönheitsreparaturen machen müssen, dann sind Sie auch dazu verpflichtet. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie diese in zeitlichen Abständen und bei Auszug machen müssen oder wenn Sie zu unangemessenen festen Fristen verpflichtet sind. Dann sollten Sie aber auf jeden Fall mit dem Mietvertrag zum Anwalt gehen.
Schönheitsreparaturen sind natürlich keine Maurerarbeiten, aber z.B. Tapezieren, Neustreichen von Decken Wänden , Fenstern Türen .

MfG.

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