hat diese Frage gestellt
Gast
hallo,
erstmal dürfte leider die mündliche absprache schwer zu beweisen sein, weiterhin gibt es wohl probleme, da bei den meisten mietvertragvordrucke am ende steht
"mündliche absprachen usw.... " sind nicht zulässig
und ob die bisher niedrigere zahlung der miete als gewohnheitsrecht gilt, glaube ich eher nicht, sowas gibt es nicht im vermieter-mieter recht, wenn sie pech haben, kann der vermieter sogar noch die offene mieter der letzen 4 jahre fordern !
das ist natürlich ein schei... , aber es bleibt wohl nichts anderes übrig als entweder die normale miete zu zahlen oder sich mit ihren vermieter (schwiegereltern) zu vertragen.
gruß