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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Laminat, dass wir bei Einzug vom Vormieter gekauft haben. Damals hatte der Vormieter dieses kurz vor Auszug selbst verlegt (ohne Kostenbeteiligung des Vermieters) und wir haben es ihm dann bei Einzug abgekauft. Eine Rechnung und ein handschriftlicher Kaufvertrag liegen vor. Nun ziehen wir nach 4 Jahren in ein Eigenheim und möchten das Laminat, von dem wir ausgehen, dass es uns gehört, entweder dem Nachmieter oder dem Vermieter fürn Appel und ein Ei verkaufen. Ansonsten würden wir das schwimmend verlegte Laminat mitnehmen, da wir es tatsächlich im neuen Haus verwenden könnten.
Nun meine Frage: Kann der Vermieter von uns verlangen, dass wir einen alternativen Bodenbelag einbringen, falls wir das Laminat mitnehmen? Genaugenommen haben wir ja die Wohnung ohne Bodenbelag bekommen und einen eigenen Belag gekauft?

lieben Gruß
Emander
Stichwörter: auszug + laminat + raus

1 Kommentar zu „Laminat raus nach Auszug?”

Susanne Experte!

Grundsätzlich kann der VM sogar einen Rückbau von Euch verlangen! Diese Pflicht habt Ihr auch vom Vormieter übernommen. Die Frage ist, wie der Zustand vorher war, der dann bei Ausbau wieder herzustellen wäre.
Möglicherweise hat Euer Vormieter die Wohnung ja mit Teppich gemietet?

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