Wohnen und leben
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Fab hat diese Frage gestellt
Hallo,
In unserem Wohnhaus (4 Wohnungen) hat sich am 17.11.09 ein Brand ereignet und wir (3er WG) mussten bis zum 12.01.10 in einer Ausweichwohnung wohnen.
Unser Vermieter verlangt nun von uns die Miete für diese Notwohnung, die von der örtlichen Wohnungsbaugenossenschaft zur Verfügung gestellt wurde (für ca. 360€ im Monat) Es handelte sich bei der Wohnung um eine unmöblierte 5-Zimmerwohnung in der 6. Etage eines Wohnblocks. Den Umzug mussten wir gemeinsam mit dem Vermieter unternehmen, sodass wir uns auf die nötigsten Dinge beschränkt haben (Matratzen, 1 Tisch, 3 Stühle, Kühlschrank, Spüle). Ein angenehmes Wohnen war das keinesfalls. Natürlich mussten wir keine Miete für unsere alte Wohnung bezahlen, jedoch stellt sich uns die Frage, ob nicht die Versicherung für diese Notwohnung aufkommen muss. Wir halten es für ein Unding, dass wir als Geschädigte eine Wohnung bezahlen müssen, in der wir notgedrungen und unter schlechten Umständen leben mussten.
Die immensen Renovierungsarbeiten an unserem Wohnhaus werden von der Versicherung mit ca. 100.000€ finanziert, da kann es doch nicht sein, dass sie in diesem Fall nicht auch die Miete für unsere Notwohnung übernimmt.
Wäre toll, wenn sich hier jemand etwas mit diesem Thema auskennt.
Gruß Fab

1 Kommentar zu „Nach Wohnungsbrand: Notwohnung selbst bezahlen?”

edy Experte! 10.02.2010 11:29

Hallo Fab,
Auszug aus fogendem Link:
http://www.anbieter-vergleichen.de/gebaeudeversicherung-infos.html

Folgekosten werden ebenfalls übernommenDie Gebäudeversicherung übernimmt zudem die Folgekosten der entstandenen Schäden. Zu den Folgekosten gehören z.B. Ruß- oder Löschwasserschäden in Folge eines Brandes, sowie die Hotelkosten, wenn die Immobilie nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist.

oder einfach "google" Brandversicherung Hotel.

lg
edy

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