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franziskadunkel hat diese Frage gestellt
Wir wollten fristgerecht als Mieter den Mietvertrag binnen drei Monaten kündigen. Die Vermieter haben die Kündigung als unwirksam erklärt, da der Mietbürge (wir sind Studenten, also der Vater einer der Mieter) die Kündigung nicht mit unterschrieben hat. Müssen wir das hinnehmen?

1 Kommentar zu „Kündigung unwirksam ohne Bürgenunterschrift?”

Bladder Experte! 05.02.2012 03:35

Nein, so einen Unsinn müssen Sie nicht hinnehmen.

Der Bürge ist kein Vertragspartner und hat mit der Kündigung nichts zu tun.

Außerdem spielt es keine Rolle, ob der Vermieter der Kündigung zustimmt oder eine Erklärung abgibt.
Sie muss nur von allen Mietern unterschrieben sein und die Kündigungsfrist muss richtig genannt sein..

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