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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

wir haben hier einige Probleme mit unserem Vermieter und ich wollte mal eure Meinung zu der Sache hören.

Letzten Monat hat es auf unserer Terasse gebrannt (~ ca. 22:30). Wir teilen uns die Terasse mit dem Vermieter welcher dort ein Büro betreibt. Die Terasse ist ca. 30 qm groß und wurde in der Mitte von drei Holzkästen mit Bambus Sichtschutz getrennt. Der Vermieter hat auf seiner Seite auch drei Holzkästen die an unseren Sichtschutz geschraubt waren. Nun ist unsere Seite des Sichtschutzes abgebrannt. Seine Seite steht noch ist aber duch den Brand in Mitleidenschaft geraten. Die Feuerwehr und Polizei welche am Brand Abend vor Ort waren, konnte keine offizielle Brandursache feststellen. Wir haben an diesem Abend die Terasse nicht benutzt, und ja ich bin Raucher. Der Vermieter hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, welche warscheinlich nur einen Teil zahlen wird. Der Schaden betrifft seine drei Blumenkästen; will diese nun auf unsere Kosten oder auf seine Versicherung neu machen mit Gärtner usw (~2000€) Nun, droht mir der Vermieter, falls seine Versicherung nicht den vollen Schaden zahlt, den Rest bei mir geltend zu machen! Ist das in Ordnung?! Was kann ich machen?
Zum Brand Hintergrund: Momentan befindet sich hier eine Baustelle (7 Meter von Brandherd) vom Vermieter auf der auch geflext wird/wurde. Die Büro Leute rauchen auf Ihrer Seite auch, nur zu dumm das der Brand auf unserer Seite enstanden ist. Am Abend des Brandes hat ein Nachbar auf seiner Terasse gegrillt (ca. 30m Sichtweite). Wie gesagt wir haben am Brandabend die Terasse nicht benutzt, Tage zuvor weder gegrillt noch etwas anderes was mit Feuer zu tun hat dort veranstaltet.

Vielen Dank für jeden Tipp/Meinung

Grüße,
Sebastian

1 Kommentar zu „ungeklärter Terassenbrand - Vermieter fordert Schadensersatz”

Susanne Experte!

Schäden zahlt der Verursacher. Solange also kein Verursacher festgestellt wird, hat der Vermieter Pech. Natürlich zahlt die Versicherung nur einen Teil, den nennt man Zeitwert. Und er kann den Rest zum Neuwert von keinem fordern.
Wer unverschuldet einen Autounfall hat und der Wagen ist nur noch Schrott bekommt von der gegnerischen Versicherung ja auch keinen Neuwagen hingestellt.
Hast Du eine Haftpflicht? Dann würde ich den Vermieter mit seinen Forderungen an Deine Haftpflicht verweisen- die wehren unangemessene Forderungen ab!

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