Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
katlinchen hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bitte um eure Hilfe.

ich habe im August Mietvertrag abgeschlossen. Ich bin verpflichtet, mindestens 1 Jahr lang zu mieten, die Mietdauer geht aber maximal 3 Jahre, ich kann aber eventuell verlängern.
Es ist ein Haus mit Einzelappartments in Wien. Es wohnen nicht nur Studenten darin, eigentlich eher alleinstehende Leute. In dem Haus gibt es eine einzige Wohnung, die als WG vermietet wurde, in dieser wohne ich jetzt.
Obwohl es kein Studentenwohnheim ist, läuft es unter Studentenwohnheim, steht zumindest überall.
Nun meine Frage: Ich habe jetzt überraschend eine Mail bekommen, dass ich doch an einer anderen Uni in einer anderen Stadt zum Medidzinstudium aufgenommen wurde und würde gerne umziehen!

Kann ich einfach jemanden anderes für die Wohnung suchen, der die Miete zahlt, wenn die Person dem Vermieter recht ist, oder geht das nicht?

Danke

1 Kommentar zu „Früher aus dem Mietvertrag?”

forsetis Experte! 26.09.2015 13:11

Auch hier wirst du keine andere Antwort bekommen, wie zuvor an anderer Stelle. Auch wenn das .net nicht sofort aussagt, welches Mietrecht hier behandelt wird, es ist deutsches. Und für dein Problem solltest du dich an ein Forum für Österreich, oder an den Konsumentenschutz wenden.

P.S. in einem anderen Forum hat man dir Adressen von Foren aus A genannt. Warum machst du da nicht weiter?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.