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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich wohne jetzt in meiner Wohnung seit fast 11 Jahre zur Miete.
Ende des letzten Jahres teilte mir mein Vermieter mit, dass ab diesem Jahr sein Sohn mein neuer Vermieter wird. Ich ahnte schon böses, aber noch trat es da nicht ein.

Letzte Woche erhielt ich dann die Nachricht, dass mein Vermieter sich gerne mal mit mir unterhalten würde, da er in meine Wohnung ziehen will. Er hätte es aber nicht eilig.

Ich habe noch einen alten Mietvertrag und dementsprechend eine normale Kündigungszeit von 12 Monaten, nur ist mein Problem, dass ich mir weder einen Umzug leisten kann, noch, dass ich mit meinem finanziellen Status derzeit eine neue akzebtable Wohnung bekommen würde. (Ziehe auch keinesfalls in so ein Assi-Hochhaus)

Ich hatte mich nämlich vor nicht ganz einem Jahr selbstständig gemacht und habe vor ein paar Monaten (weil aller Anfang schwer ist) alles, aber auch wirklich alles (inklusive aufgenommene Darlehen auf Lebensversicherungen) in meine neue Existenz gesteckt.

Mein Geld zum Leben für Miete, Benzin, Essen, usw. beziehe ich aus Einkünften die ich als Gesellschafter einer beteiligten Firma erhalte (Gewinnausschüttungen und Bonis).

Also ich habe offiziell keinen monatlichen Gehaltseingang und dürfte dann wohl auch entsprechend bei neuen Vermietern kein gern gesehener Kunde sein.

Gibt es eine Möglichkeit, diesen Eigenbedarf abzuwenden? Immerhin ist es ja nicht so, dass mein Vermieter auf der Gasse sitzt, sondern direkt über mir wohnt. Er will halt auf lange Sicht nicht mehr einer Verwandten Miete zahlen und das ist der Grund, warum er in meine Wohnung will.

Ich kann es nachvollziehen und würde sogar selbst ausziehen (die Strasse und deren Nachbarn kotzt mich schon seit langem an), doch fehlen dafür die finanziellen Mittel (Umzug mit all seinen Kosten wie Provision, Kaution, usw.) und Sicherheiten (der angesprochene fehlende Gehaltsnachweis). Daher kann ich mir sein Vergnügen nicht leisten.
Kann man nicht irgendwie auf außergewöhnliche Härte plädieren? (Es gab ja auch nie Streit oder Probleme zwischen mir und meinen Vermietern in den ganzen Jahren. Was wohl aber bald kommen wird, denn ich werde nicht kampflos das Feld räumen. *g)
Ich war auch von 2005-2006 fast 13 Monate offiziell krankgeschrieben. Verlor meinen Job (kein großer Verlust, da Wurzel somit bekämpft) und fing dann halt mit meiner eigenen Existenz nach meiner Genesung letzten Sommer an.

Daher frage ich mal Euch, was Ihr davon haltet und ob eine/r ne Idee hat?
Stichwörter: abwenden + drohende + kündigung

1 Kommentar zu „Drohende Kündigung abwenden”

Susanne Experte!

Ist der VM lediglich Eigentümer Deiner Wohnung oder des MFH ?

Wenn er das MFH besitzt, wird ja eine Wohnung frei, die er Dir dann anbieten müßte.
Wenn er lediglich die Wohnung besitzt und gern dort einziehen möchte, kann er Eigenbedarf geltend machen.
Deine genannten Gründe sprechen auf jeden Fall nicht für einen Härtefall, Du kannst natürlich trotzdem einer Kündigung widersprechen. Dafür muss die Kündigung aber erst mal schriftlich vorliegen und formell korrekt sein um rechtlich wirksam zu sein. Dafür sollte man die glatt mal von einem Fachmann prüfen lassen!
Und dann hast Du ja immer noch genügend Zeit durch die langen Kündigungsfrist.

Wenn er ausreichend Zeit und es nicht so eilig hat, hast Du eigentlich eine schlechte Verhandlungsposition. Ansonste könntest Du versuchen, eine Aufwandsentschädigung herauszuschlagen.

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