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GLu hat diese Frage gestellt
ich habe einen Mietvertrag fristgerecht zum 30.06.09 gekündigt. Am 12.06.09 bin ich ausgezogen, dieser Termin war dem Vermieter schon Wochen vorher bekannt. Der gewerbl. Hausmeister bekam von mir rechtzeitig telefonisch den Auftrag, den Heizungsverbrauch ablesen zu lassen. Der Nachmieter (4 Personen) übernahm die Wohnung unmittelbar nach meinem Auszug.

Ende August meldete sich telefonisch ein MINOL-Angestellter auf meinem Handy: "er solle die Heizung ablesen". Ich sagte, er solle sich an den Vermieter, den neuen Mieter oder den Hausmeister wenden, da ich keine Schlüssel mehr habe. Ob und wann wirklich abgelesen wurde ist mir weder bekannt, noch der MINOL-NK-Abrechnung zu entnehmen.

Jetzt bekomme ich eine NK-Abrechnung, in der die Jahresnebenkosten nach der Mietdauer, respekt. dem NK-Berechnungszeitraum 01.01. - 30.06.009 praktisch hälftig aufgeteilt wurde.

Muß ich dies akzeptieren oder hat der Vermieter die Pflicht, den tatsächlichen Verbrauch feststellen zu lassen (Verdunstungsröhrchen an jedem Heizkörper)? Es geht mir nicht um die 18 Juni-Tage, sondern um die hälftige Aufteilung ohne Ablesung generell. Ich kann ja nicht überprüfen auf welcher Stufe der Nachmieter die Wohnung geheizt hat.

GLu

PS: soeben erfajre ich, daß zweieinhalb Monate nach meinem Auszug abgelesen wurde.

2 Kommentare zu „Heizungskosten-Aufteilung ohne Ablesung”

GLu 14.05.2010 12:44

Nachtrag:

Fehlinformation, es wurde nicht zwischen-abgelesen ... sondern erst turnusmäßig im Dezember.

GLu

Balkonexperte Experte! 15.05.2010 16:07

Wenn ein Mieterwechsel in einer Wohnung ohne Zwischenablesung stattgefunden hat, dann rechnet der Dienstleister (Minol) den Wärmeverbrauch nach Gradzahltagen aus.

Die Grundkosten der Heizung, die zwischen 30 und 50% der Gesamtkosten betragen, werden in diesem fall richtigerweise halbiert.

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